Initiative„Gathe für alle“ Stadt zweifelt Bürgerbegehren an und bietet Prüfung an

Wuppertal · Die Stadt Wuppertal hat „erhebliche Zweifel“, ob das von der Initiative „Gathe für alle“ gestartete neue Bürgerbegehren zulässig ist. Sie bietet deshalb an, dies prüfen zu lassen.

 Aktivisten der Initiative bei der Maikundgebung auf dem Laurentiusplatz ...

Aktivisten der Initiative bei der Maikundgebung auf dem Laurentiusplatz ...

Foto: Christoph Petersen

„Das Bürgerbegehren richtet sich grundsätzlich gegen eine Vergabe städtischer Grundstücke an Moscheevereine verschiedener Dachverbände. Das Instrument des Bürgerbegehrens muss sich allerdings laut NRW-Gemeindeordnung auf einen einzelnen, konkreten Sachverhalt beziehen und nicht auf generelle Festlegungen“, heißt es aus dem Rathaus.

Man empfehle daher einen Check, „um vergeblichen Aufwand und Kosten zu vermeiden. Mit diesem Instrument der Gemeindeordnung, das allen Initiatoren von Bürgerbegehren offensteht, kann Klarheit über die Zulässigkeit bereits geschaffen werden, bevor die Anstrengungen einer aufwendigen Unterschriftensammlung unternommen werden.“

 ... und bei Zug durch die Elberfelder Innenstadt.

... und bei Zug durch die Elberfelder Innenstadt.

Foto: Christoph Petersen

Die Initiative hatte ihr Bürgerbegehren am 24. April 2024 unter der Überschrift „Brandmauer gegen Faschismus und Islamismus" gestartet. Sie will rund 12.000 gültige Stimmen einsammeln. Die Frage lautet: „Sind Sie gegen die Vergabe von städtischen Grundstücken (kein Verkauf, keine Überlassung in Erbpacht etc.) an Moscheevereine, die an die Dachverbände DITIB, ATIB und Millî Görüş (IGMG) angeschlossen sind und die damit in Abhängigkeit von der türkischen Religionsbehörde Diyanet bzw. der Regierung Erdoğans und seiner Koalition aus islamistischer AKP und faschistischer MHP stehen?“

Ein erstes Bürgerbegehren, das sich gegen den Zielbeschluss des Rates vom 6. März 2023 richtet, war gescheitert, weil die notwendigen 10.630 Unterschriften kann verfehlt wurden. Außerdem hatte ein von der Stadt in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten ergeben, dass das Bürgerbegehren nicht zulässig sein. Diesmal wendet es sich nicht gegen den Ratsbeschluss, sondern ist „initiierend“, also mit einer offenen Fragestellung. Die Initiative hofft, bei der Wahlparty nach der Europawahl die ersten 5.000 Unterschriften abgeben zu können.

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