Fortsetzung folgt ...

Bereits die Januar-Sitzung der Bezirksvertretung sorgte für einen Eklat. Die "gute" Stimmung zwischen der Verwaltung und den politischen Vertretern zeichnete sich schon vor dem Beginn ab. Die Zusendung der Einladung erfolgte lediglich per E-Mail.

 Dirk Pelkmann und Udo Görts von der Anwohnerinitiative übergeben an Bezirksbürgermeisterin Ursula Abé (v. li.) 362 Unterschriften für den Erhalt des Wegerechts an der Rather Straße. Weitere Unterschriften-Listen folgen.

Dirk Pelkmann und Udo Görts von der Anwohnerinitiative übergeben an Bezirksbürgermeisterin Ursula Abé (v. li.) 362 Unterschriften für den Erhalt des Wegerechts an der Rather Straße. Weitere Unterschriften-Listen folgen.

Foto: Eduard Urssu

Diese Form wurde von der CDU-Fraktion kritisiert. Jochen Siegfried, Vertreter des Oberbürgermeisters in diesem Gremium, parierte daraufhin spitz, dass die Rechtmäßigkeit derzeit vom Rechtsamt geprüft werde. Allerdings ließ er in der Art und Weise seiner Äußerung keinen Zweifel daran aufkommen, dass dieses Vorgehen zu beanstanden sei.

Beste Voraussetzungen also für den eigentlichen Streitpunkt des Abends: das Bauleitverfahren Rather Straße. Die Stadt veräußerte hier Parzellen mitsamt einem bis dato unscheinbaren Weg. Dieser wurde auf Seiten des Besitzers nun dicht gemacht.

Der Zaun am Ende des noch zugänglichen Weges überraschte die Anwohner. Schließlich führte der Weg zu bebauten Grundstücken nördlich der Rather Straße. "Dann sind die Grundstücke nur noch mit dem Hubschrauber erreichbar", witzelten einige Besucher in der BV. Zudem "ist dieser Weg als Wanderweg bereits in über 80 Jahre alten Wanderkarten verzeichnet", sagt Grünen-Ratsherr Peter Vorsteher.

Auch Michael-Georg von Wenczowsky (CDU) ist vom Verhalten der städtischen Verwaltung irritiert: "Als dieser Weg noch zu einer Laube eines städtischen Mitarbeiters führte, da war er noch gesichert. Und als der Bebauungsplan aufgestellt wurde, da wurde uns versprochen, dass der Weg weiterhin erhalten bleibt."

Alles Makulatur, denn die Faktenlage lässt hier keinerlei Spielraum, heißt es nun seitens der Verwaltungsvertreter. Auch ein so genanntes Benutzungsrecht auf Grundlage des Gewohnheitsrechts ziehe nicht. "Andere Besitztumsverhältnisse bringen halt andere Vorzeichen mit sich. Da haben wir keine rechtliche Handhabe mehr", erklärt Mirjam Kerkhoff, Mitarbeiterin im Ressort "Bauen und Wohnen".

Gespräche mit dem aktuellen Eigentümer brachten auch keine gütliche Einigung. "Da hat doch einfach jemand gepennt, als der Bauleitplan umgesetzt wurde", vermutet Udo Görts, Sprecher der Anwohnerinitiative in der Rather Straße.

Den Antrag der CDU-Fraktion, dass die Verwaltungsvorgänge in diesem Fall schriftlich festzuhalten seien, wurde von allen Parteien in der BV unterstützt. Michael-Georg von Wenczowsky: "Zudem muss die Verwaltung nochmals mit dem Eigentümer sprechen. Hier muss eine Lösung gefunden werden." Fortsetzung folgt.

(Rundschau Verlagsgesellschaft)
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