Altschulden-Problematik Kämmerer sieht „substanziellen Eigenbeitrag des Landes“
Wuppertal · Die Stadt Wuppertal ist froh, dass mit dem am Dienstag (5. Juni 2024) von der NRW-Landesregierung bekannt gegebenen Eckpunkten für eine Altschulden-Lösung wieder Bewegung in die Diskussion entsteht. Jetzt komme es auf die konkrete Ausgestaltung und auf weitere Gespräche zwischen Land und Bund an.
Stadtkämmerer Thorsten Bunte: „Ich begrüße es ausdrücklich, dass die Landesregierung jetzt einen Vorschlag auf den Tisch legt, der einen substanziellen Eigenbeitrag des Landes vorsieht. Nachdem der gescheiterte Vorschlag des vergangenen Jahres eine Bundesbeteiligung nicht möglich gemacht hatte, sieht es jetzt so aus, dass sich das Land nun doch an den Eckpunkten des Bundes orientiert.“
Nach diesen Eckpunkten will sich der Bund mit 50 Prozent an den vom Land bereits übernommenen bzw. bis spätestens zum 31. Dezember 2023 zu übernehmenden Altschulden beteiligen. „Insofern kommt der NRW-Vorschlag bezogen auf den Altschuldenstand zum 31. Dezember 2023 wohl gerade noch rechtzeitig. Im April dieses Jahres hatte das Bundesfinanzministerium die Eckpunkte des Bundes noch mal bekräftigt“, so die Verwaltung.
Laut Vorschlag der Landesregierung ist nun eine jährliche Beteiligung des Landes in Höhe von 250 Millionen Euro über 30 Jahre an den kommunalen Liquiditätskrediten in NRW von 20,9 Milliarden Euro vorgesehen. „Wichtig ist, dass dieses Geld nicht zu Lasten des kommunalen Finanzausgleichs nach dem Gemeindefinanzierungsgesetz geht. Im Übrigen sind die Detailfragen sind noch offen. Für eine abschließende Bewertung des Konzepts kommt es deshalb auf die weiteren Gespräche zur Ausgestaltung an. Was diese Lösung für Wuppertal konkret bedeuten könnte muss jetzt berechnet werden“, heißt es aus dem Rathaus.
Oberbürgermeister Uwe Schneidewind: „Das ist ein ganz wichtiger Schritt, der gerade noch rechtzeitig kommt und wirklich frisches Geld des Landes beinhaltet. Jetzt ist der Bund gefordert, seine Zusagen einzulösen. Für die betroffenen Städte bedeutet die Lösung trotzdem eine große Herausforderung, da sie sicher mit der Forderung nach erheblicher Haushaltsdisziplin in den kommenden Jahren verbunden sein wird. Wuppertal ist aber selbstverständlich bereit, diesen lange geforderten Weg zu gehen. Trotzdem braucht es aber künftig auch strukturelle Entlastungen und mehr Konnexität gerade für die finanziell hoch belasteten Städte.“
Sollte der NRW-Vorschlag nun eine Bundesbeteiligung ermöglichen, wäre das aus Wuppertaler Sicht auch eine gute Nachricht für Altschulden-geplagte Kommunen in anderen Bundesländern, etwa in Hessen, Rheinland-Pfalz, dem Saarland, Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg und Niedersachsen: „Diese Länder sind vorangegangen, haben Altschuldenregelungen für ihre Kommunen entwickelt und umgesetzt. Diese können ihre volle Wirkung aber nur entfalten, wenn der Bund seinen Anteil übernimmt.“
Für die weiteren Schritte appellieren Schneidewind und Bunte an die Bundesregierung, nun eine Gesetzesvorlage zur Altschuldenfrage einzubringen, und an den Bundestag und den Bundesrat, der Lösung im Sinne gleichwertiger Lebensverhältnisse zuzustimmen: „Da die Regelung eine Änderung des Grundgesetzes erfordert, sind im Parlament Regierung und Opposition gleichermaßen gefordert, die Lösung zu beschließen. Es bleibt zu hoffen, dass anschließend im Bundesrat auch Länder, die nicht von der Regelung betroffen sind, in Solidarität mit den finanzschwachen Kommunen die Lösung mitbeschließen.“