SPD-Bundestagsabgeordneter Helge Lindh lobt Gesetz gegen Hetze im Netz

Wuppertal / Berlin · Der Wuppertaler Bundestagsabgeordnete Helge Lindh (SPD) befürwortet das am Donnerstag (18. Juni 2020) vom Bundestag beschlossene Gesetz gegen Rechtsextremismus und Hasskriminalität. Damit werde dieser Entwicklung „entschieden entgegengetreten“.

 Helge Lindh bei einer Rede im Bundestag.

Helge Lindh bei einer Rede im Bundestag.

Foto: Deutscher Bundestag/Achim Melde

Mehr als drei Viertel aller von der Polizei registrierten Hasskommentare seien rechtsextremistisch und Hass und Bedrohungen im Netz sind der Nährboden für tatsächliche Gewalttaten, so der Sozialdemokrat. „Rechtsextremismus und Hasskriminalität im Netz und den Social Media gesellschaftlich zu ächten ist alternativlos. Aber es reicht nicht. Die massenhafte Einschüchterung, Bedrohung, Beleidigung darf nicht als Kavaliersdelikt ohne Konsequenzen bleiben. Wer Hass sät, muss den Rechtsstaat spüren. Das ist die einzige Sprache, die die Menschenverächter verstehen“, sagt Lindh. „Wer im Netz hetzt und droht, wird künftig härter bestraft und effektiver verfolgt. Dafür wird das Strafrecht verschärft, indem der Straftatbestand der Bedrohung erweitert und der Strafrahmen bei Mord- und Vergewaltigungsdrohungen deutlich erhöht wird. Antisemitische Tatmotive können zukünftig strafschärfend von den Strafgerichten berücksichtigt werden.“

Es sei wichtig, dass Kommunalpolitikerinnen und -kommunalpolitiker besser geschützt würden: „Bedrohung und Einschüchterung von Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitikern und ihren Familien treffen unser demokratisches System in seinen Grundfesten. Wer sich oft ehrenamtlich für seine Mitbürger in der Kommunalpolitik engagiert, verdient besseren strafrechtlichen Schutz. Deshalb wird das für Beleidigungen von Menschen in öffentlichen Ämtern geltende höhere Strafmaß künftig auch für Kommunalpolitiker gelten. „Außerdem enthält der Gesetzentwurf Änderungen im Melderecht. Dadurch können Bürger, die sich gesellschaftlich engagieren und bedroht werden, leichter eine Auskunftssperre im Melderegister eintragen lassen und sich so vor Weitergabe ihrer Privatadresse schützen.“

Zudem werde eine Meldepflicht der Betreiber sozialer Netzwerke für bestimmte strafbare Inhalte wie Mord- oder Vergewaltigungsdrohungen, Volksverhetzung oder Verbreitung von Kinderpornographie verankert. Lindh: „Damit wird ein effektiver Weg geschaffen, damit Hass-Straftaten konsequent vor Gericht gebracht werden können."

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