Eingestürztes Haus von Vorderdohr: Besitzer muss für Sicherheit sorgen Wuppertal - Hessen 1:0

Wuppertal / Wiesbaden · Das Land Hessen muss als Besitzer eines Haus-Schutthaufens in der Cronenberger Hofschaft Vorderdohr für Sicherheit sorgen. So lautet das Urteil des Landgerichts Wuppertal in einem Streit um eine Schrott-Immobilie.

 Zu kaputt zum Stehenlassen, zu teuer zum Entsorgen: Die Hausruine in der Cronenberger Hofschaft Vorderdohr. Ortstermin des Landgerichts Wuppertal im Februar 2016. Links der Kläger und sein Anwalt.

Zu kaputt zum Stehenlassen, zu teuer zum Entsorgen: Die Hausruine in der Cronenberger Hofschaft Vorderdohr. Ortstermin des Landgerichts Wuppertal im Februar 2016. Links der Kläger und sein Anwalt.

Foto: Dirk Lotze

Ein Nachbar hatte geklagt, weil die eingestürzten Reste des Gebäudes neben seinem Wohnhaus liegen.

Die Ruine gehört dem Fiskus Hessens durch Erbschaft. Abriss und Entsorgung dürften teurer sein als das Mini-Grundstücks wert ist. Nichtmals der Hausrat der früheren Bewohner wurde entfernt, als das noch möglich gewesen wäre. Die Stadtverwaltung hatte 2014 das Technische Hilfswerk geschickt, weil akute Gefahr drohte. Die Helfer ließen einfach das Dach kontrolliert einstürzen.

Seit dem rutscht der Haufen allmählich weiter zusammen. Und das ist alles, was sich tut. Der Vorsitzende Richter Helmut Leithäuser bestätigte: Es ist ein einzigartiger Fall. Und kompliziert obendrein. Die Häuser der Hofschaft wurden früher aneinandergelehnt ausgebaut, wie es gerade passte. Grenzen und Eigentumsfragen traten hinter praktischen Lösungen zurück.

Kurioserweise lässt sich das Urteil wohl nicht so deuten, dass jetzt endlich die Bagger am Zug wären. Der Besitzer muss nur dafür sorgen, dass es nicht stinkt und keine Gefahren von dem Grundstück ausgehen - auch nicht durch unterschlüpfende Tiere. Eine gemeinsam mit dem Nachbarn genutzte Mauer muss gerichtet werden. Schon auf die Reparatur eines beschädigten Dachteils hat der Nachbar keinen Anspruch. Laut Urteil ist nämlich nicht mehr klar, was da vorher wie gebaut war. Der Kläger bekommt "zu 90 Prozent" Recht.

Beide Seiten können das Urteil angreifen. Dann entscheidet das Oberlandesgericht in Düsseldorf.

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