Ruine in Cronenberg: Hessen stellt sich quer

Wuppertal · Laut Landgericht könnte der Schutthaufen eines früheren Wohnhauses in der Cronenberger Hofschaft Vorderdohr gemeingefährlich werden. Das Problem: Die Kosten für Abriss und Entsorgung übersteigen den Grundstückswert — sie müssten vom Land Hessen getragen werden.

 Das Angebot, den verbliebenen Schutthaufen nebenan für einen Euro zu kaufen, lehnte der klagende Rentner (links beim Ortstermin mit allen Beteiligten) dankend ab.

Das Angebot, den verbliebenen Schutthaufen nebenan für einen Euro zu kaufen, lehnte der klagende Rentner (links beim Ortstermin mit allen Beteiligten) dankend ab.

Foto: Dirk Lotze

Das ehemalige Wohnhaus ist nur noch ein Schutthaufen mit Resten von Dachpfannen und Hausrat. Die verbliebenen Mauern stehen zwischen den Nachbarhäusern wie Wände eines hohlen Zahns. Einer der Nachbarn hatte geklagt. Jetzt zeichnet sich im Prozess vor dem Landgericht möglicherweise eine Lösung ab.

Der Vorsitzende Richter Helmut Leithäuser stellte bei einem Termin vor Ort mit Vertretern aller Beteiligten fest: "Das kann man fast schon als allgemeingefährlich einstufen." Im Mai vor zwei Jahren hatte das Technische Hilfswerk im Auftrag der Stadt das Dach des baufälligen Gebäudes zur Sicherheit kontrolliert einstürzen lassen. Seitdem grenzt das Haus des klagenden Rentners mit einem notdürftig gesicherten Giebel an ein Trümmerfeld. Es stinke im Sommer, es gebe Ungeziefer, Tiere nutzten den Schutt als Schutz und das Regenwasser laufe einfach da entlang, wo es seinen Weg finde. Das Problem: Abriss und Entsorgung werden wohl "einen fünfstelligen Betrag" kosten: Mehr, als das Grundstück überhaupt wert ist.

Pikant: Eigentümer ist durch Erbschaft das Land Hessen. Das führt an, es müsse nicht mit seinem Vermögen haften. Man sei bereit, das Grundstück für einen Euro an den Kläger zu verkaufen — dann könne der sich kümmern.

Der Rentner hat dankend abgelehnt: Er habe für die Folgekosten nicht das Geld und für die Arbeit nicht genug Kraft. Ein Anwalt des Eigentümers schlug ihm anschließenden Weiterverkauf vor. Richter Leithäuser hielt dagegen: "Ach ja? Was würden Sie geben?"

Klar ist: So kann es nicht bleiben. Leithäuser sagt, wenn es keine eine Einigung gibt, sei bei derzeitigem Stand das Land Hessen in der Pflicht ...

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