Haushaltsausgleich wird schwieriger Geringere Schlüsselzuweisungen für 2020 als erwartet

Wuppertal · Die Stadt Wuppertal erhält für das Jahr 2020 vom Land NRW rund 306,5 Millionen Euro an Schlüsselzuweisungen sowie weitere 31,8 Millionen Euro aus Pauschalen. Im Vergleich zu der festgesetzten Schlüsselzuweisung gemäß Gemeinde-Finanzierungsgesetz 2019 muss die Stadt mit einer Reduzierung von rund 3,2 Millionen Euro rechnen.

 Kämmerer Dr. Johannes Slawig.

Kämmerer Dr. Johannes Slawig.

Foto: Max Höllwarth / Wuppertaler Rundschau/Max Höllwarth

„Angesichts der sehr guten Gewerbesteuereinnahmen im Betrachtungszeitraum war mit einem Rückgang der Schlüsselzuweisung zu rechnen“, so Kämmerer Dr. Johannes Slawig, „Dieser konnte glücklicherweise durch den Anstieg der Verteilmasse infolge der guten wirtschaftlichen Lage der letzten Jahre nahezu wieder ausgeglichen werden. Dennoch bedeuten die gestern veröffentlichten Zahlen für die Stadt Wuppertal, dass die bisher für den nächsten Haushaltsplan 2020/2021 eingeplanten Erwartungen an einen strukturellen Anstieg der Schlüsselzuweisungen einen deutlichen Dämpfer bekommen haben. Trotzdem ist und bleibt die Sicherung des Haushaltsausgleiches auch für die Jahre 2020/2021 absolut verbindlich, was angesichts der gestrigen Veröffentlichung allerdings noch schwieriger wird. Dennoch muss es gelingen, am besten ohne neue Konsolidierungsmaßnahmen.“

Am Montag hatte das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen die vorläufige Berechnung der Schlüsselzuweisungen, Investitionspauschalen, der Schul-, Bildungs- und Sportpauschale der Gemeinden im Finanzausgleich bekannt gegeben. Die sogenannte Arbeitskreisrechnung beruht auf der Mai-Steuerschätzung und fließt auch bei der Stadt Wuppertal als Grundlage in die aktuelle Aufstellung des Haushaltsplanes 2020/21 ein.

Die endgültige Berechnung der Höhe der Schlüsselzuweisung erfolgt mit der Verabschiedung des Gemeindefinanzierungsgesetzes 2020 im 4. Quartal 2019 auf Basis der Referenzperiode für den Steuerverbund, der sich auf den Zeitraum vom 1. Oktober 2018 bis zum 30. September 2019 bezieht.

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