Frau aus Kaiserslautern klagt gegen Vorwerk Streit um neues Thermomix-Modell

Wuppertal · Seit April schwelte der Streit zwischen einer Hausfrau und dem Thermomix T5 Hersteller Vorwerk. Das Wuppertaler Unternehmen hatte das Erfolgsmodell, welches die Frau aus Kaiserslautern im Januar nach einer Vorführung in ihrer Küche gekauft hatte, sieben Wochen später überraschend durch das verbesserte Modell T6 ersetzt.

 Die Zivilkammer am Wuppertaler Landgericht - links die Anwälte von Vorwerk.

Die Zivilkammer am Wuppertaler Landgericht - links die Anwälte von Vorwerk.

Foto: Mikko Schümmelfeder

Frau B. war nicht die Einzige, die sich benachteiligt fühlte - in den sozialen Netzwerken tobte ein Shitstorm. Überall das gleiche Argument: Hätte man von der Neueinführung früher erfahren, hätte man gewartet und das neue Modell gekauft. Der T6 könne mit höheren Temperaturen arbeiten - also auch braten, fermentieren oder karamellisieren. Verwöhnt durch die Ankündigungspolitik anderer Anbieter, fühlte sich die Klägerin getäuscht und verlangte vor Gericht die Wandlung ihres Kaufvertrages und Rücknahme ihres T5. Der habe durch den Modellwechsel drastisch an Wert verloren, sie fordere ersatzweise die Lieferung des aktuellen Nachfolgemodells.

Nun ist aber die Vertriebspolitik von Vorwerk ganz anders aufgebaut als die anderer Hersteller. Man muss keine Rücksicht auf Händler nehmen, die beispielsweise auf der IFA lange vorab informiert werden müssen und dann ordern können. Vorwerk favorisiert stattdessen den Direktvertrieb: Durch Vorführungen werden die Kunden überzeugt, die Abwicklung der Verkäufe wird von Vorwerk direkt erledigt.

Die Neueinführung des T6 konnte demnach erfolgen, ohne dass es vorher der Öffentlichkeit bekannt wurde. Völlig legal, wie zuvor bereits das Amtsgericht befunden hatte, das die Klage von Frau B. abgewiesen hatte. Aus Kulanz-Gründen hatte Vorwerk zwar Kunden, die bis zu vier Wochen vor der Markteinführung des T6 den T5 gekauft hatten, die Wandlung in das Nachfolgemodell angeboten. Frau B., die sieben Wochen vor der Ankündigung gekauft hatte, gehörte aber nicht dazu.

In der Berufungsverhandlung vor dem Landgericht machte der Zivilrichter der Klägerin allerdings wenig Hoffnung auf Erfolg ihrer Klage. Das Gericht sehe keine Täuschung durch Vorwerk oder deren Verkäufer, die ebenfalls ahnungslos hinsichtlich eines Modellwechsels waren. Die Klägerin habe noch nicht einmal nachgefragt, ob ein Modellwechsel bevorstehe. Zudem seien in einer Übergangsphase beide Geräte parallel verkauft worden. Auch Dr. Helmut Kahlert aus Hamm, der die Klägerin in deren Abwesenheit juristisch vertrat, sah in der bisherigen Rechtsprechung des BGH's keinen Ansatz, um eine Wandlung oder Kündigung des Kaufvertrages durchzusetzen. Dazu, ob es weitere ähnliche Prozesse gegen das Unternehmen gebe, verweigerten die Anwälte von Vorwerk erwartungsgemäß jede Auskunft. Die Urteilsverkündung ist für den 9. Januar 2020 angesetzt.

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