Gericht muss entscheiden ver.di-Eilantrag gegen verkaufsoffenen Sonntag

Wuppertal · Die Gewerkschaft ver.di hat beim Oberverwaltungsgericht in Münster einen Eilantrag gegen den verkaufsoffenen Sonntag (5. Dezember 2021) in Wuppertal-Elberfeld gestellt. Man wolle verhindern, dass die Beschäftigten des Einzelhandels dann arbeiten müssten.

 Symbolbild.

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Foto: Christoph Petersen

„In dieser schweren Zeit müssen die Beschäftigten des Einzelhandels auch mal einen Tag Ruhe haben – gerade in dem Weihnachtstrubel, den es trotz der Pandemie in unseren Innenstädten gibt“, erklärt die stellvertretende Bezirksgeschäftsführerin Silke Iffländer den Schritt.

Die für den Sonntag geplante Öffnung der Geschäfte in der Innenstadt werde von der Stadt mit dem gleichzeitig stattfindenden Weihnachtsmarkt begründet. „Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist aber klar, dass durch die Geschäftsöffnung der Kommerz nicht im Vordergrund stehen darf. Genau das ist aber bei der Ladenöffnung in Wuppertal-Elberfeld der Fall. Zum Weihnachtsmarkt gehen deutlich weniger Menschen als in die Geschäfte. Wir haben die Stadt frühzeitig darauf hingewiesen. Die Stadt hat diese Hinweise nicht beachtet und dafür die bereits am 16. November beschlossene Verordnung erst am Abend des 2. Dezember bekannt gemacht“, so Iffländer.

Sie spricht sich für eine Pause bei den verkaufsoffenen Sonntagen aus: „Während wir auf einen neuen Höhepunkt der Pandemie zusteuern, brauchen wir alles andere als einen verkaufsoffenen Sonntag. Angesichts der langen Öffnungszeiten hat jeder genug Zeit, an einem anderen Tag die Weihnachtsgeschenke einzukaufen. Wir brauchen nicht Menschenaufläufe für den Kommerz, sondern etwas mehr Achtsamkeit.“

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