Wupppertaler Landgericht Urteil: „Pechpfoten“ dürfen Tierheim eröffnen

Wuppertal · Die von der Bergischen Diakonie ausgesprochene Kündigung des Kooperationsvertrages mit dem Verein, ohne den es keine Auffangstation für Tiere geben wird, ist unwirksam. Das hat das Landgericht entschieden.

Zum lange erwarteten Verhandlungsauftakt am 14. August im Landgericht Wuppertal kamen zahlreiche Unterstützer des Tierschutzzentrums sowie Pressevertreter. Bereits damals signalisierte Richterin Ute Laukamp (hinten, Mitte), dass die „Pechpfoten“ vor Gericht gewinnen würden. So fiel ihr Urteil jetzt auch aus.

Foto: Hans Böhmer

Steht somit der Eröffnung des Tierschutzzentrums im von den „Pechpfoten“ mit erheblichem finanziellen Aufwand sanierten Gebäude am Schönefelder Weg 28 nichts mehr im Weg? Mitnichten. Denn die zwei Parteien wollen laut Tierschutzverein weiter „konstruktive Gespräche“ über die künftige Zusammenarbeit führen.

Wann diese stattfinden sollen, ist derzeit noch unbekannt. Über die aktuellen Knackpunkte der Kooperation, die schlussendlich vor Gericht landete, herrscht derzeit Stillschweigen. Das lässt zumindest so viel Interpretation zu, dass sich beide bemühen, eine Lösung zu finden.

Anke Süper vom Tierschutzverein „Pechfpoten“. Foto: Nina Bossy

Foto: Wuppertaler Rundschau/Nina Bossy

Hintergrund des Streits ist die im Juni 2024 überraschend erfolgte Kündigung des geschlossenen Kooperationsvertrags durch die Bergische Diakonie - mit der Begründung, dass sich die Interessen eines Tierschutzvereins und einer Diakonie nicht vereinbaren ließen. Die Entscheidung des neuen Vorstandsvorsitzenden Björn Neßler sorgte damals für massive öffentliche Kritik, die „Pechpfoten“ legten Widerspruch ein und zogen mit einer Zivilklage vor Gericht. Bereits zum Verhandlungsauftakt machte Richterin Ute Laukamp unmissverständlich klar, dass die Diakonie den Vertrag nicht mehr kündigen konnte, da der Zeitpunkt zu spät gewesen und die Begründung nicht nachvollziehbar sei.

Sie empfahl damals, sich in einem Mediationsverfahren außergerichtlich zu entscheiden. Doch der Versuch blieb erfolglos. Laut Medienberichten konnten sich die Parteien nicht einigen, lobten die Gespräche allerdings als „intensiv und konstruktiv“. Am Mittwoch verkündete das Gericht das Urteil, die Prozesskosten muss die Diakonie tragen.

Dabei begann die Zusammenarbeit unter dem ehemaligen Diakonie-Vorstand harmonisch: Die Idee war, ein Tierschutzzentrum mit parkähnlichem Areal zu errichten, wo Menschen aus den Wohngruppen der Diakonie integriert werden sollten. Wuppertal hat seit 2016 kein Tierheim mehr, viele Fundtiere werden deshalb nach Witten gebracht.