SPD zur Sozialwahl „Seit 70 Jahren wichtiges demokratisches Instrument“

Wuppertal · Die Wuppertaler SPD ruft dazu auf, an der Sozialwahl teilzunehmen. Noch bis Ende Mai können Versicherte von Renten- und Krankenkassen bei der Sozialwahl ihre Kandidatinnen und Kandidaten in die Vertreterversammlung (Rentenversicherung) oder den Verwaltungsrat (Krankenkassen) wählen.

Lukas Twardowski.

Lukas Twardowski.

Foto: Jens Grossmann

Alle sechs Jahre entscheiden gesetzlich Versicherte darüber, wer sie in der Rentenversicherung und bei den Krankenkassen in den Sozialparlamenten vertritt. „Aus eigener Erfahrung weiß ich, dass einige Menschen überhaupt nichts mit der Wahlbenachrichtigung ihrer Krankenkasse oder Rentenversicherung anzufangen wissen, nicht selten landet sie im Altpapier“, erklärt der Stadtverordnete Lukas Twardowski, sozialpolitischer Sprecher der SPD-Ratsfraktion.

Dabei sei die Sozialwahl seit 70 Jahren „ein wichtiges demokratisches Instrument zur Mitbestimmung der Versicherten in der Sozialversicherung und nach der Europa- und der Bundestagswahl die drittgrößte Wahl in Deutschland. Über 50 Millionen Versicherte in Deutschland sind wahlberechtigt.“

Diese können ihr Kreuz bei einer Kandidatinnen- bzw. Kandidatenliste, etwa von Gewerkschaften, Verbänden oder unabhängigen Interessenvertretungen machen: „Die Personen in den Listen sind selbst Versicherte. Die gewählten Vertreterinnen und Vertreter bilden den Verwaltungsrat bzw. die Vertreterversammlung. Als selbstverwaltete Körperschaft des öffentlichen Rechts werden die Verwaltungsräte der Krankenkassen paritätisch mit Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertreterinnen und -vertreter besetzt.“

Twardowski: „Die Verwaltungsräte bzw. Vertreterversammlungen haben wichtige Aufgaben. Sie entscheiden im Grundsatz zum Beispiel über die Höhe des Zusatzbeitrages. Auch über die Möglichkeit, ein alternatives Leistungsangebot zu unterbreiten, wie Kostenübernahmen von Sportangeboten oder alternative medizinische Versorgung, entscheiden die Verwaltungsräte. Die gewählten Mitglieder gehen dieser Tätigkeit im Übrigen ehrenamtlich nach, sie erhalten lediglich eine Aufwandsentschädigung für die Sitzungstermine.“

Die gewählten Mitglieder der Gremien sind auch direkte Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für Versicherte. Denn diese besetzen auch die so genannten Widerspruchsausschüsse. Werden Leistungen durch einen Versicherungsträger abgelehnt, beispielsweise bei Krankengeldzahlung oder Erwerbsminderungsrente infolge einer Berufserkrankung, hat die oder der Versicherte die Möglichkeit, die Mitglieder in den Widerspruchsausschüssen anzusprechen und um Unterstützung zu bitten“, erklärt der Sozialdemokrat.

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