Seilbahn: Erste 70.000 Euro für Bürgerbeteiligung
Wuppertal · Wird in Wuppertal eine Seilbahn gebaut, die vom Hauptbahnhof über die Uni auf Küllenhahn führt? Über einen entsprechenden Prüfauftrag an die Verwaltung beraten die politischen Gremien in den kommenden Wochen.
Eine endgültige Entscheidung soll unterdessen Ende 2016 fallen.
"Vor allem und vorrangig sind zunächst die rechtliche Zulässigkeit und die Finanzierbarkeit des Baus und des Betriebs ergebnisoffen zu prüfen. Bei der Prüfung sind die WSW zu beteiligen", heißt es in der Vorlage.
Die Stadtwerke hatten die Pläne im Mai 2015 der Öffentlichkeit vorgestellt. "Im Ergebnis wurde dem Projekt eine technische Umsetzbarkeit bescheinigt. Eine 2.800 Meter lange Trasse wurde dabei in Aussicht genommen, die einen Höhenunterschied von 165 Metern überwinden würde", heißt es.
Längst wird kontrovers diskutiert, die Anwohnerinitiative "Seilbahnfreies Wuppertal" hat unter anderem für den Fall der Fälle rechtliche Schritte angekündigt. Die Verwaltung will nun "bestehende offene Fragen zu technischen, rechtlichen, wirtschaftlichen und weiteren Aspekten des Projektes" ergebnisoffen klären. Zudem soll ein Bürgerbeteiligungsverfahren starten. Maßnahmen sind dabei u.a. Bürgergutachten, Seilbahnforen, öffentliche Veranstaltungen sowie Eigentümerforen.
"Für die Prüfung der oben genannten Fragen, vor allem zur rechtlichen Zulässigkeit und zur Wirtschaftlichkeit, sind externe Prüfungen und Gutachten zu vergeben. Die dafür anfallenden Kosten sind aus vorhandenen Haushaltsansätzen zu finanzieren. In welcher Höhe Kosten entstehen werden, lässt sich z.Z. noch nicht abschätzen", so die Verwaltung. "Die begleitende Bürgerbeteiligung wird ebenfalls durch die Beauftragung eines externen Dienstleisters Kosten verursachen. Wegen der herausragenden und beispielhaften Bedeutung dieser Bürgerbeteiligung wird mit dem Land über eine Förderung dieser Beteiligungsangebote verhandelt. Ergebnisse liegen noch nicht vor. Der Beteiligungsprozess muss jetzt parallel zum Prüfungsverfahren gestartet werden, daher muss kurzfristig die Ausschreibung und Vergabe erfolgen. Also muss zunächst die Finanzierung aus dem städtischen Haushalt sichergestellt werden. Für den ersten Teil der Bürgerbeteiligung bis zum Grundsatzbeschluss soll ein Betrag von bis zu 70.000 Euro aus dem für Bürgerbeteiligung vorhandenen Haushaltsansatz bereitgestellt werden."