SPD-Ratsfraktion „Impfquote in Wuppertal liegt unter NRW-Durchschnitt“

Wuppertal · Die Impfquote in Wuppertal liegt noch immer unter dem NRW-Durchschnitt. Die SPD-Ratsfraktion sucht nach Möglichkeiten, das zu ändern. Dazu hat die Fraktion eine Große Anfrage im Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit gestellt.

 Lukas Twardowski, sozialpolitischer Sprecher der SPD-Ratsfraktion.

Lukas Twardowski, sozialpolitischer Sprecher der SPD-Ratsfraktion.

Foto: Jens Grossmann

Lukas Twardowski, SPD-Sprecher in dem Ausschuss, erläutert dazu: „Konkret möchten wir wissen, mit welchen Maßnahmen einer Impfskepsis bzw. Impfmüdigkeit gezielt entgegengewirkt werden könnte, um so bislang ungeimpfte Menschen in Wuppertal zu bewegen, sich für eine Impfung zu entscheiden. Die Frage ist, wie konkret der Personenkreis erreicht werden könnte, der bislang unsicher ist, bzw. sich nicht impfen lassen möchte.“

Dilek Engin, Vorsitzende des Integrationsausschusses ergänzt: Auch die Frage, wie das Impfangebot noch niederschwelliger gestaltet werden kann und wie beispielsweise sprachliche oder bürokratische Barrieren abgebaut werden könnten, stellen wir. Die Verwaltung möge Pläne aufzeigen und Möglichkeiten ausloten, um auf die bisher ungeimpften Menschen in Wuppertal zugeschnittene Ansprachemöglichkeiten zu finden, um so die Impfquote weiter zu erhöhen.“

Um das Virus zu kontrollieren, müssen laut Berechnungen des Robert-Koch-Instituts 85 bis 90 Prozent vollständig gegen COVID-19 geimpft sein. Twardowski: „In Wuppertal liegt die Quote der vollständig geimpften aktuell knapp über 65 Prozent. Entsprechend müssten mindestens 50 Prozent der bisher ungeimpften, aber impffähigen Menschen noch erreicht werden, um eine Impfquote von 85 bis 90 Prozent zu erreichen. Städtische Impfaktionen und Kampagnen wurden bereits umgesetzt, die Einführung von 2G soll ungeimpfte Menschen zu einer Impfung motivieren. Darüber hinaus bedarf es weiterer Anstrengungen und Maßnahmen, bisher impfunwillige Menschen zu erreichen und bestenfalls umzustimmen. Wir hoffen, dass die Verwaltung weitere, wirksame Maßnahmen aufzeigen und umsetzen kann.“

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