Ressort Umweltschutz Hecken nur bis Ende Februar schneiden

Wuppertal · Zum Schutze der Tiere, für deren Lebensraum und Nahrungsgrundlage, beginnt wie in jedem Jahr am 1. März die sogenannte „Sperrfrist“ für Gehölzschnitte. Darauf weist die Wuppertaler Stadtverwaltung hin.

 Symbolbild.

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Foto: neelam279

Das bedeutet, dass in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September ein Verbot besteht, Bäume und Gehölze zu fällen und zu beschneiden. Geregelt ist diese Bestimmung im Bundesnaturschutzgesetz. Betroffen von der Regelung sind Bäume, Hecken, lebende Zäune, Sträucher und weitere Gehölze.

„Die Erfahrungen des Ressorts Umweltschutz in den letzten Jahren haben gezeigt, dass im Februar der Wunsch auf Verlängerung des Fäll- und Schnittzeitraums besteht. Eine allgemeine Aussetzung der Sperrzeiten ist vom Gesetz nicht vorgesehen. Aufgrund der Witterung in der Zeit vom 1. Oktober letzten Jahres bis zum 1. März dieses Jahres stand ein ausreichender Zeitraum für die erforderlichen Schnittarbeiten zur Verfügung“, heißt es aus dem Rathaus

Wer gegen die gesetzliche Regelung verstößt und angezeigt wird, wird mit einem Bußgeld bestraft, das je nach Schwere des angerichteten Schadens zwischen 50 und 5.000 Euro beträgt.

Ganzjährig sind Arbeiten an Naturdenkmalen, an Bäumen in denkmalgeschützten Bereichen, an festgesetzten Bäumen in vielen Bebauungsplänen sowie an Gehölzen in besonders geschützten Teilen von Natur und Landschaft nur mit behördlicher Genehmigung zulässig.

Im Internet sind die häufigsten Fragen und deren Antworten zusammengestellt. Ein entsprechender Hinweis befindet sich unter www.wuppertal.de. Für eine telefonische Beratung stehen Thomas Riemey (0202/563-2622), Dirk Mücher (0202563-5542) und Karin Blume (0202/563-4605) zur Verfügung.

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