Überfälle in Barmen Raubserie: Landgericht verhängt Jugendhaft

Wuppertal · Für bewaffnete und maskierte Überfälle unter anderem auf Spielhallen in Barmen hat das Landgericht fünf Angeklagte aus Wuppertal im Alter von 18 bis 22 Jahren verurteilt, vier davon zu Gefängnisstrafen. Die Gruppe war ab Sommer 2017 in wechselnder Besetzung dreimal am Steinweg in Erscheinung getreten, außerdem in weiteren Gaststätten im Stadtteil.

 Das Wuppertaler Landgericht.

Das Wuppertaler Landgericht.

Foto: Wuppertaler Rundschau/Dennis Polz

Messer für die sechs Überfälle stammten aus den Besteckschubladen ihrer Familien, Luftdruckpistolen hatten sie sich selbst beschafft. Im Prozess seit Mitte März gestanden alle ihre Taten. Teils liehen sie von ihren Familien Geld, um den Opfern Wiedergutmachung zu zahlen und mildere Strafe zu bekommen.

Das Gericht hatte zum Prozessende seine Sicherheitsvorkehrungen massiv verstärkt. Im Publikum verfolgten mehrere Dutzend Freunde und Angehörige sichtlich angespannt die Urteilsverkündung. Über die Angeklagten stellte Richter Dr. Karsten Bremer fest: „Sie haben teils mit einem Messer in der Hand noch Mitarbeiterinnen herumgeschubst.“ Die Angst eines Opfers habe das Gericht auf dem Sicherheitsvideo des Lokals am Gesicht abgelesen.

Wird das Urteil rechtskräftig, müssen drei der Angeklagten zur Erziehung in Jugendhaft - ein 18-jähriger Schüler für dreieinhalb Jahre, ein weiterer Schüler und ein Auszubildender für drei Jahre beziehungsweise dreieinviertel Jahre. Der älteste Angeklagte ist zu drei Jahren Gefängnis verurteilt. Er war bei allen seinen Taten erwachsen. Richter Bremer: „Das war reiner Zufall. Er hat sich genau so verhalten wie die anderen auch.“ Und: „Wenn ich es mir aussuchen müsste, würde ich mich lieber von Profis berauben lassen als von nervösen Jugendlichen, die sonst was machen.“

Der Richter zitierte einen Angeklagten, der gesagt hatte: „Ohne die Untersuchungshaft hätte ich weitergemacht.“ Eine Spielhallenmitarbeiterin hatte im Prozess festgestellt: „Für mich sind sie Kinder. Aber sie hätten mich verletzen können.“ Sie habe trotz Angst vom nächsten Tag an weiter am Tatort gearbeitet, weil sie das Geld brauchte.

Die Polizei hatte Kleidung und Waffen gefunden, die die Täter weggeworfen hatten. DNA-Spuren führten zu einem Teil der Angeklagten. Die gestanden schnell und wiesen auf die weiteren Beteiligten hin. Einer erläuterte vor Gericht: Er wusste, dass Überfälle der anderen geklappt hatten. Er habe es ebenfalls versuchen wollen. Ein weiterer sagte, er habe seinen Eltern Geld geben wollen. Ein Dritter soll seinen Anteil verspielt haben.

Ein Angeklagter hat seine Strafe bereits angenommen. Die Übrigen können Rechtsmittel einlegen. Dem am wenigsten belasteten Angeklagten (18) bleibt weiteres Gefängnis erspart, wenn er 100 Stunden gemeinnützig arbeitet.

Der vorsitzende Richter kommentierte: „Wir hoffen, dass wir in seinem Fall keinen Fehler machen. Diese Milde wird es jedenfalls kein zweites Mal für ihn geben.“ Die Landeskasse zieht von den Angeklagten einen Betrag entsprechend der Tatbeute ein.

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