Acht Stunden im Stadtgebiet Polizei kontrollierte E-Scooter und die Fahrer

Wuppertal · Am Höfen ist am Donnerstagabend (1. Mai 2025) ein Mann mit seinem E-Scooter gegen einen Pkw geprallt. Weil der Verdacht bestand, dass er Alkohol konsumiert hatte, musste er mit zur Wache. Am Mittwoch (30. April) hatte die Polizei von 10 bis 18 Uhr mit Blick auf E-Scooter Schwerpunktkontrollen durchgeführt.

Bild vom Unfall am Höfen.

Foto: Christoph Petersen

Am Höfen war ein 27-Jähriger um 20:45 Uhr auf dem Gehweg in östlicher Richtung unterwegs. Aus noch ungeklärter Ursache verlor er die Kontrolle und stieß mutmaßlich mit dem Lenker gegen einen geparkten Pkw. Dabei verletzte er sich leicht. Nach der obligatorischen Unfallaufnahme musste er die Beamten begleiten, um eine Blutprobe abzugeben. Die Höhe des Sachschadens steht noch nicht fest.

Einen Tag zuvor hatte die Polizei nach eigenen Angaben im Stadtgebiet rund 80 so genannte Elektrokleinstfahrzeuge (eKF) sowie ihre Nutzerinnen und Nutzer unter die Lupe genommen. „Dabei wurden insgesamt 41 Verstöße festgestellt, die sich auf die Bereiche Technik (12), Wegenutzung (10), Personenbeförderung (17) und Missachten eines Rotlichts (2) verteilten“, teilte das Präsidium am Freitag mit. (Bilder)

Bilder: Unfall mit E-Scooter in Wuppertal-Oberbarmen
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Unfall mit E-Scooter in Oberbarmen

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Foto: Christoph Petersen

Man habe die Möglichkeit genutzt, „mit den E-Scooter-Fahrern ins Gespräch zu kommen und auf die Möglichkeiten hinzuweisen, wie man sich durch richtiges Verhalten im Straßenverkehr schützen kann“. Das galt sowohl für Personen, die mit eigenen E-Scootern unterwegs waren, als auch für solche, die die Gefährte kommerzieller Anbieter nutzen.

Demnach ist das Fahren darf nur mit gültiger Versicherungsplakette erlaubt. Das Mindestalter beträgt 14 Jahre, wobei kommerzielle Unternehmen es auf 18 Jahre setzen. Während der Fahrt ist es verboten, elektronische Geräte wie Smartphones zu nutzen. „Es darf auf Fahrradwegen gefahren werden. Ist keiner vorhanden muss auf der Straße gefahren werden. Der Gehweg und Fußgängerzonen sind tabu“, so die Polizei.

Und außerdem: „E-Scooter sind nur für eine Person zugelassen. Personentransport oder Anhänger sind nicht gestattet. Vorsicht bei Alkohol am Lenker! Es gelten dieselben Alkoholgrenzwerte wie für Autofahrerinnen und Autofahrer.“

(red/jak)