Wuppertaler SPD-Abgeordnete Landtag: Bialas und Neumann treten 2027 nicht mehr

Wuppertal / Düsseldorf · Die Wuppertaler SPD-Politiker Andreas Bialas und Josef Neumann werden bei der Landtagswahl 2027 nicht erneut kandidieren. Sie vertreten Wuppertal und Solingen seit 2010 als direkt gewählte Abgeordnete in Düsseldorf.

Andreas Bialas (li.) und Josef Neumann mit der Wuppertaler Abgeordneten Dilek Engin.

Foto: SPD

„In unzähligen Ausschuss- und Plenarsitzungen, aber auch in stetigen Gesprächen im kleinen Kreis haben wir uns für die Themen eingesetzt, die wichtig sind für die Menschen hier vor Ort“, so Bialas und Neumann.

Neben der Mitgestaltung von Gesetzen, der Verteilung von Haushaltsmitteln und der Arbeit an Förderrichtlinien haben sie nach eigenen Angaben „immer wieder wichtige Gelder für Wuppertal und Solingen eingeworben – etwa für die Nordbahntrasse, zur Sanierung von Schulen, Spielplätzen und des Polizeipräsidiums, für zahlreiche soziale und kulturelle Projekte, für die Schulsozialarbeit, für den Stärkungspakt Stadtfinanzen und für ISEK (Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept), das viele Projekte in den Stadtteilen ermöglichte“. Auch die IKEA-Ansiedlung in Wuppertal habe man auf Landesebene möglich gemacht.

Nun haben Kultur- und Innenpolitiker Andreas Bialas und Josef Neumann (aktuell Vorsitzender im Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales im Landtag sowie Mitglied im Ausschuss für Europa und Internationales) entschieden, sich nach dem Ende der Legislaturperiode aus dem Landtag zurückzuziehen: „Wir haben uns viele Jahre mit voller Kraft eingesetzt für unsere Stadt und konnten vieles bewegen. Jetzt ist der richtige Zeitpunkt gekommen, Verantwortung in neue Hände zu legen.“

Bialas und Neumann: „Bis zu den Landtagswahlen 2027 werden wir weiterhin mit Nachdruck Wuppertals Interessen in Düsseldorf vorantreiben. Auch zukünftig stehen wir ein für diejenigen in unserer Gesellschaft, die keine Lobby haben und die umso dringender unser aller Hilfe benötigen: Kinder, deren Rechte gesichert werden und die vor Gewalt aller Art geschützt werden müssen. Und für Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen und ihre Teilhabe am gesellschaftlichen Leben.“