Totschlag am Kipdorf Jugendliche Täter verurteilt

Wuppertal · Dieser Fall bewegte ganz Wuppertal: Im August vergangenen Jahres wurde ein 31-jähriger Iraker am Kipdorf erstochen. Zwei Angeklagte aus Wuppertal müssen jetzt wegen der tödlichen Messerattacke in Haft.

 Verwandte und Freunde des Opfers zogen im vorigen August hinter dem Leichenwagen in einem Trauerzug durch die Stadt.

Verwandte und Freunde des Opfers zogen im vorigen August hinter dem Leichenwagen in einem Trauerzug durch die Stadt.

Foto: Jens Grossmann

Das Landgericht verurteilte sie jetzt wegen Totschlags und versuchten Totschlags zu jeweils neuneinhalb Jahren Jugendgefängnis.

Die Richter blieben nur sechs Monate unter der Höchststrafe nach Jugendstrafrecht. Und sie verhängten in beiden Fällen zwei Jahre mehr, als die Staatsanwaltschaft beantragt hatte.

Laut Urteil erstachen die Angeklagten ihr Opfer absichtlich bei einem Angriff mit mehreren Messern im Eingang eines Friseursalons. Der Mann starb wenige Meter weiter in einer Hofeinfahrt. Einen seiner Brüder (25) hätten die Angreifer bei der selben Attacke lebensgefährlich verletzt — ebenfalls in der Absicht, zu töten. Zwei erwachsene, mutmaßliche Komplizen, 23 und 29 Jahre alt, sind weiter auf der Flucht. Alle gemeinsam hätten die Tat geplant. Nach den älteren Männern fahndet die Polizei weiter öffentlich. Angreifer und Opfer sollen um Anteile an einem Elberfelder Lokal gestritten haben. Ob darin das Motiv liegt, ist jedoch nicht bekannt.

Die Tat hatte einen Großeinsatz mit Spezialkräften der Polizei ausgelöst. Fahnder nahmen die nun verurteilten Angeklagten noch am Abend des Tat-Tages fest. Sie sollen damals 14 und 16 Jahre alt gewesen sein. Deshalb verhandelte das Landgericht nicht öffentlich, wie es das Gesetz zum Schutz von Jugendlichen verlangt.

Nach Informationen aus Justizkreisen schloss ein medizinischer Gutachter im Prozess nicht aus, dass einer der Angeklagten zumindest jünger als 18, der andere jünger als 21 Jahre ist. Die Richter bestraften jedenfalls beide nach Jugendstrafrecht.

Die Angeklagten bleiben in Untersuchungshaft, bis das Urteil rechtskräftig wird. Sie müssen später mit ihrer Ausweisung aus Deutschland rechnen, weil sie Syrer sind.

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