Rechnungen an die Stadt Jahresabschluss: Wuppertaler Firmen sollten Fristen beachten

Wuppertal · Firmen, die noch Forderungen an die Stadt Wuppertal haben, müssen Fristen beachten, um eine rechtzeitige Rechnungsbearbeitung sicherzustellen. Darauf hat die Verwaltung am Mittwoch (11. November 2020) aufmerksam gemacht.

 Symbolbild.

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Foto: Steve Buissinne

„Für die Stadt ist die rechtzeitige Rechnungsstellung wichtig, damit sie ihren Jahresabschluss ordnungsgemäß erstellen kann“, heißt es. Die Verwaltung bittet daher alle Firmen, die in diesem Jahr für die Stadt, für das Jobcenter sowie für den Eigenbetrieb Wasser und Abwasser (WAW) Leistungen erbracht haben, ihre Rechnungen kurzfristig einzureichen.

Für alle Lieferungen und Verträge, die bis zum 30. November 2020 vollständig erfüllt wurden, müssen die Rechnungen bis spätestens zum 4. Dezember 2020 bei der Stadt ( Finanzbuchhaltung – 403.31 Kreditorenbuchhaltung – Johannes-Rau-Platz 1, 42275 Wuppertal) vorliegen. Für Leistungen, die noch im Dezember 2020 erbracht werden, gilt die Frist zur Vorlage der Rechnungen bei der oben genannten Adresse bis spätestens einschließlich 8. Januar 2021. Alle nach diesem Stichtag eingehenden Rechnungen für das Jahr 2020 werden buchhalterisch erst dem Jahr 2021 zugeordnet.

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