DGB Wuppertal Hohe Heizkosten: Bürgergeld auch nur für einen Monat

Wuppertal · Wenn Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eine hohe Heizkostennachzahlung erhalten, können sie im Jahr 2023 Bürgergeld auch nur für einen Monat beantragen. Auch der Kauf von Brennstoffen wie zum Beispiel Heizöl oder Pellets kann einen Anspruch auf Bürgergeld begründen. Darauf weist der DGB Wuppertal hin.

 Symbolbild.

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Foto: IG BAU/Tobias Seifert

„Beim Bürgergeld wird der Leistungsanspruch und das eigene Einkommen verglichen. Ist das Einkommen niedriger als der Anspruch, wird die Lücke ausgeglichen. Bei einer hohen Heizkostennachforderung können auch Personen für einen Monat leistungsberechtig sein, die sonst mit ihrem Einkommen über dem Niveau des Bürgergeldes liegen“, so Guido Grüning (Vorsitzender des DGB-Stadtverbandes Wuppertal).

Einem Paar mit einem Kind und durchschnittlicher Miete stehen beim Bürgergeld monatlich 1.790 Euro zu. Da das Paar einschließlich Kindergeld über ein anrechenbares Einkommen von 2.000 Euro verfügt, besteht kein Anspruch auf Bürgergeld. Muss nun eine Heizkostennachforderung von zum Beispiel 600 Euro gezahlt werden, dann steigt der Leistungsanspruch im Monat der Fälligkeit von 1.790 auf 2.390 Euro und übersteigt das Einkommen deutlich. In diesem Monat besteht ein Leistungsanspruch in Höhe von 390 Euro.

Voraussetzungen: Der Antrag auf Bürgergeld beim Jobcenter muss bis zum Ablauf des dritten Monats nach dem Monat der Fälligkeit der Rechnung gestellt werden. „Bei einer Fälligkeit der Nachzahlung oder der Rechnung im März 2023 kann die Antragsstellung also noch bis Juni 2023 erfolgen. Bei dem Antrag wird umfassend geprüft, ob für den Monat der Antragsstellung die Voraussetzungen für den Erhalt von Bürgergeld erfüllt sind. Wer über Vermögen verfügt, muss hierzu Angaben machen. Die Heizkostennachzahlung wird bei der Berechnung ihrer Kosten für Unterkunft und Heizung entsprechend berücksichtigt, wenn im Abrechnungszeitraum alle Vorauszahlungen gezahlt wurden“, so Grüning.

Beim Bürgergeld gilt: Die Angemessenheit der Wohnung wird erst nach zwölf Monaten (Karenzzeit) geprüft. Bis dahin werden die tatsächlichen Kosten der Wohnung übernommen. Die Karenzzeit gilt nicht für Heizkosten, die von Beginn an in angemessenen Umfang gewährt werden. Bei Fragen zu Erstattungsansprüchen und Problemen bei der Antragsstellung steht das Jobcenter Wuppertal zur Verfügung.

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