Haus & Grund Wuppertal und Umgebung Tipps bei Sturmschäden am Gebäude

Wuppertal · „Sturmschäden am Haus reguliert die Wohngebäudeversicherung, sobald der Wind mindestens die Windstärke 8 erreicht hat“, erklärt Hermann Josef Richter (Vorstandsvorsitzender von Haus & Grund und Umgebung).

 Das Sturmtief „Klaus“ beschädigte im März 2021 in Wuppertal Gebäude.

Das Sturmtief „Klaus“ beschädigte im März 2021 in Wuppertal Gebäude.

Foto: Christoph Petersen

Mit einer angesagten Windstärke 10 bis 12 erreicht „Ylenia“ diese Werte locker. „Hauseigentümer sollten ihren Sturmschaden umgehend bei der Versicherung melden“, rät Richter. „Machen Sie Beweisfotos. Erst nach der Meldung sollte man in Absprache mit der Versicherung einen Handwerker beauftragen, die Schäden zu reparieren.“

Nicht alle Schäden sind gleich offensichtlich. „Hauseigentümer sollten ihre Immobilie nach einem Sturm genau inspizieren, um auch kleinere Schäden gleich zu entdecken“, so der Vorsitzende. „Wer kleine Schäden gleich repariert, verhindert, dass große und teure Schäden daraus entstehen.“ Sollten Dachziegel, Äste oder ganze Bäume das Haus beschädigt haben, zahlt immer die eigene Wohngebäudeversicherung – egal, ob es der eigene Baum war oder der vom Nachbarn.

Schäden am Auto zahlt die Teilkaskoversicherung. „Aber Vorsicht: Wenn ein nachweislich morscher Baum auf das Auto des Nachbarn gefallen ist, muss der Baumeigentümer das bezahlen“, gibt Silke Kessel zu bedenken. Die Geschäftsführerin von Haus & Grund Wuppertal und Umgebung: „In diesem Fall hilft eine Haus- und Grundeigentümer-Haftpflichtversicherung.“

Falls Hausrat wie Möbel oder Elektrogeräte durch den Sturm kaputtgegangen ist, zahlt die Hausratversicherung. Allerdings müssen die beschädigten Gegenstände während dem Sturm im Haus gestanden haben. „Falls ein Mieter eine ihm gehörende Markise oder Antenne außen angebracht hat, zahlt seine Hausratversicherung das aber trotzdem“, so Kessel.

Ein Sturmtief wie „Ylenia“ geht meist auch mit starkem Regen einher. Schäden durch (Stark-)Regen oder Hochwasser lassen sich mit einer sogenannten Elementarschadenversicherung abdecken. „Eigentümer sollten darauf achten, dass die Versicherung nicht nur bei Überschwemmungen, sondern auch bei Schäden durch Rückstau oder Witterungsniederschläge leistet“, erklärt Silke Kessel. Rückstau ist jedoch nur versicherbar, wenn es im Haus eine Rückstausicherung gibt.

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