Amtsgericht Rentner (83) gesteht Missbrauch von Enkelkindern

Wuppertal · Ein 83 Jahre alter Rentner aus Wuppertal hat über mehrere Jahre Enkelkinder sexuell missbraucht. Vor dem Amtsgericht gestand der frühere Kaufmann vier Taten, teils im Zuhause seiner minderjährigen Opfer, teils in der Wohnung, die er mit seiner Frau bewohnte.

 Das Wuppertaler Amtsgericht.

Das Wuppertaler Amtsgericht.

Foto: Dennis Polz

Die Zeitpunkte der Übergriffe - womöglich ab 2014 - stehen nur grob fest und basieren auf dem, was die Kinder angegeben haben. Das Amtsgericht verhängte zwei Jahre Bewährungsstrafe. Richter Jörg Sturm stellte fest: "Die Kinder waren in einem Alter, in dem sie ihrem Großvater bedingungslos vertrauten. Sie haben das schamlos ausgenutzt."

Zu Beginn wären ein Junge zwischen einem und drei Jahren alt gewesen, ein Mädchen entsprechend zwischen und fünf und sieben Jahren. Zur Strafhöhe verdeutlichte der Richter dem Angeklagten: "Ihre Enkelin leidet, weil die Familie auseinander gebrochen ist. Außerdem hat sie erleben müssen, dass sie ihren kleinen Bruder nicht schützen konnte." Es würde noch schlimmer, müsste der Großvater ins Gefängnis.

Die Enkelin soll sich Ende 2017 einer Erwachsenen offenbart haben. Der Angeklagte bestätigte: Er habe sich vor den Kindern entblößt. Er habe sexuelle Handlungen verlangt und bekommen. Bei der letzten Tat soll das Mädchen protestiert und laut gefordert haben: Der Bruder solle nicht tun, was der Angeklagte forderte. Es habe nichts genützt. Im Zeugenstand brauchten die Enkel nicht auszusagen, nachdem der 83-Jährige umfassend gestanden hatte. Er erklärte: "Ich möchte mich entschuldigen. Mir ist erst im Nachhinein klar geworden, was ich angerichtet habe."

Laut seinem Anwalt hat die Familie den Kontakt größtenteils abgebrochen. Seit der Entdeckung habe er seine Enkel nicht mehr gesehen, seine Söhne und Schwiegertöchter kaum. Er lebe nun allein in einem anderen Stadtteil. Seine Frau teile ihrer beider Renten auf, zahle die Mieten und überweise ihm Taschengeld. Umgang pflege sie mit ihm nicht mehr.

Im Hinblick auf einen weiteren, mutmaßlichen Übergriff auf ein fremdes Kind an einem Kindergarten stellten die Richter das Verfahren ein. Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung verzichteten darauf, eine inzwischen Neunjährige zu vernehmen. Der Angeklagte hatte bestritten, sich vor ihr entblößt und befriedigt zu haben. Der Richter kommentierte: "Was die Bewährung betrifft, nährt das Zweifel."

Der Rentner muss entsprechend seiner Verhältnisse symbolisch 600 Euro in Raten an die Familie seiner Enkel zahlen. Er muss eine Therapie wegen pädophiler Neigungen fortsetzen und darf sich Kindern nicht nähern, um in Freiheit zu bleiben.

Das Urteil hat er bereits angenommen.<</p>

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