Strafprozess um Demo dauerte drei Jahre Gericht und Staatsanwältin rügen Polizei

Wuppertal · Das Amtsgericht Wuppertal hat einen Angeklagten mit linkem Hintergrund drei Jahre nach einer Elberfelder Demo gegen Rechte vom Vorwurf des Landfriedensbruchs freigesprochen.

 Polizeikette an der Ecke Schloßbleiche/Wirmhof in Elberfeld am 17. März 2013. In der City waren 300 Demo-Teilnehmer dem Aufruf von "Kein Platz für Nazis" gegen 30 Rechtsextreme gefolgt.

Polizeikette an der Ecke Schloßbleiche/Wirmhof in Elberfeld am 17. März 2013. In der City waren 300 Demo-Teilnehmer dem Aufruf von "Kein Platz für Nazis" gegen 30 Rechtsextreme gefolgt.

Foto: Archivfoto

Ein Bereitschafts-Polizist hatte den damals 20-jährigen Abiturienten wohl irrtümlich falsch anhand von Beweisfotos identifiziert - die Aufnahmen zeigen tatsächlich jemand anderen. Staatsanwältin und Gericht kritisierten die immensen Verzögerungen bei den Ermittlungen, die eine Aufklärung des Geschehens letztlich unmöglich machten.

Bei der Demo des Wuppertaler Bündnisses "Kein Platz für Nazis" am 17. März 2013 waren rund 300 Gegner einer Kundgebung von 30 Rechtsextremen in der Elberfelder City aktiv. Die Anklage hatte dem jetzigen Studenten vorgeworfen, als Teilnehmer eine Menge an der Ecke Wirmhof/Schloßbleiche angefeuert zu haben, die einen Durchbruch durch eine Polizeikette versucht habe. Ein Polizist im Zeugenstand: "Die sind immer wieder gekommen. Da ging es um pure Gewalt."

In der Folge kam es zu dem, was die Staatsanwältin einen "unsäglichen Zeitablauf" nannte. Der Angeklagte hatte mehr als ein Jahr nach dem Geschehen zum ersten Mal von Ermittlungen gegen ihn erfahren: "Ich musste googlen, um zu sehen, was an dem Tag gewesen sein sollte." Der Polizist, der die Anzeige geschrieben hatte, wurde als Hauptbelastungszeuge laut eigener Aussage sogar erst 18 Monate nach der Demo erstmals vom Staatsschutz des Polizeipräsidiums zu den Geschehnissen befragt. Dabei soll es zu der Verwechselung anhand des Fotos gekommen sein. Der Beamte sagte, er habe seinen Fehler wenige Tage später berichtigt, sei sich aber sicher, was die angezeigte Tat angehe.

Den Studenten, vorbestraft nach Jugendrecht wegen eines Verstoßes bei einer früheren Demo, hatten andere Teilnehmer entlastet. Er erklärte: "Ich achte sehr darauf, was ich mache, denn ich möchte weiter demonstrieren gehen. Das ist mir wichtig."

Die Richterin bemängelte den Verlust an Beweismöglichkeiten durch den langen Zeitablauf. Sie spreche frei, weil Zweifel zu Gunsten des Angeklagten bleiben. Sie fügte hinzu: "Es ist bitter, dass sich bei solchen Anlässen die Polizei gegen die Gegendemonstranten stellen muss und die Rechten so scheinbar besser wegkommen."

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