Geflüchtete aus der Ukraine Nun Grundsicherung statt Sonderregeln

Ab 1. Juni 2022 haben aus der Ukraine geflüchtete Menschen Anspruch auf Grundsicherung nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II). Zur Grundsicherung gehören auch Vergünstigungen wie beispielsweise der Wupperpass“.

 Symbolbidl.

Symbolbidl.

Foto: Christoph Petersen

„Dafür fallen ab dem 1. Juni bisher freiwillig gewährte Vorteile weg. Dazu gehören zum Beispiel der kostenlose Eintritt in Schwimmbäder oder andere städtische Einrichtungen allein durch Vorzeigen des ukrainischen Passes. Auch kostenlose Fahrten mit Bussen und Bahnen sind nicht mehr möglich“, teilt die Verwaltung mit.

Alle Informationen zum Übergang der ukrainischen Geflüchteten in das SGB II sind online beim Jobcenter Wuppertal zu finden: hier klicken!

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort