Geburt in Gefangenschaft

Mehrere Mitglieder einer Vohwinkeler Familie müssen ins Gefängnis, weil sie die Ehefrau (31) eines der Angeklagten über Wochen gefangen hielten.

So lautet das noch nicht rechtskräftige Urteil des Landgerichts in einem Prozess um Freiheitsberaubung, sexuelle Nötigung und Körperverletzung. Der Ehemann (41) muss für zwei Jahre und zehn Monate in Haft, seine Mutter (58) soll zweieinhalb Jahre verbüßen. Das Gericht hatte keinen Zweifel, dass die Frau tatsächlich über den Sommer 2008 in einem Zimmer festgehalten wurde, dass sie dort ohne Hilfe ein Kind gebären musste, dass sie nicht einmal zur Toilette durfte und geschlagen wurde, dabei aber mindestens einmal sogar noch ihren Mann befriedigen musste.

Auslöser dafür waren wohl Schwierigkeiten in der Ehe. Den Tatplan habe der Ehemann zusammen mit seiner Mutter gefasst. Die junge Frau hätte sich nicht wehren können, weil sie damals kein Deutsch sprach — und sich an niemanden wenden konnte. Schuld trifft laut Urteil auch den Vater (68) des Angeklagten, dessen Strafe von 20 Monaten Gefängnis die Richter zur Bewährung aussetzten. Die jüngeren Geschwister (24 und 26 Jahre) des Ehemannes müssen wegen Beihilfe für mehrere Wochen in Dauerarrest.

Das Gericht wies die Auffassung der Verteidigung zurück, eine psychische Erkrankung der Frau sei Grund für das Verhalten der Familie gewesen. Der Richter: "Man hat versucht, sie als Irre darzustellen. Tatsächlich kann von familiärer Fürsorge hier keine Rede sein."

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