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Rechter Angriff auf das Autonome Zentrum: Ein Prozess erledigt, einer offen

Rechter Angriff auf das Autonome Zentrum : Ein Prozess erledigt, einer offen

Das Urteil gegen drei Angeklagte aus der rechten Szene wegen eines beinahe tödlichen Angriffs am Autonomen Zentrum (AZ) Elberfeld ist rechtskräftig. Darauf weist das Landgericht Wuppertal hin. Das Schwurgericht hatte zwei der Männer im Februar zu Gefängnis verurteilt, der Dritte erhielt Bewährung.

Laut Feststellungen hatten die Angeklagten in der Nacht vom 10. auf den 11. April 2015 das AZ besucht. Sie hatten sich dafür teils bewaffnet. Kurz nach Mitternacht wurde .einer von ihnen als Rechter erkannt, danach kam es zum Rauswurf. In der Folge wurde ein Besucher des AZ, ein 53-jähriger Wuppertaler, von der Gruppe angegriffen und geschlagen. Der Jüngste (26) verletzte das Opfer mit einem Messer lebensgefährlich. Der Mann lag über Wochen im Koma und wird voraussichtlich auf Dauer unter den Folgen zu leiden haben.

Laut Zeugen waren schon drei Monate vor der Tat Warnzeichen in rechten Internet-Gruppen erkennbar gewesen. Darüber hinaus soll der Anführer (44) bereits zuvor in Kneipen der linken Szene gezielt provozierend aufgetreten sein.

Das Landgericht verurteilte den 26-Jährige wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung zu acht Jahren Gefängnis. Seine Revision dagegen hat der Bundesgerichtshof jetzt als unbegründet verworfen.

 Die Angeklagten bei Prozessbeginn im Wuppertal. Der Älteste (Großbild, Mi.) soll die Gruppe angeführt haben, dem Jüngsten (Großbild, re.) wurde die beinahe tödliche Messerattacke zugerechnet.
Die Angeklagten bei Prozessbeginn im Wuppertal. Der Älteste (Großbild, Mi.) soll die Gruppe angeführt haben, dem Jüngsten (Großbild, re.) wurde die beinahe tödliche Messerattacke zugerechnet. Foto: Dirk Lotze

Gegen den Anführer sind 18 Monate verhängt, die nicht zur Bewährung ausgesetzt wurden. Er präsentierte sich drei Wochen nach dem Urteil in triumphierender Pose bei einer rechtsgerichteten Demonstration vor dem Rathaus in Barmen. Der Dritte (40), Mitglied der Hooligan-Szene, erhielt eine Bewährungsstrafe von neun Monaten. Diese Angeklagten hatten das Urteil bereits früher angenommen.

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Noch offen ist ein weiteres Strafverfahren um den Polizeieinsatz am AZ nach der rechten Attacke. Ein Angehöriger der linken Szene soll durch massive Aktionen Beamte aufgehalten haben, als die zum Tatort wollten. Daran sollen sich weitere Besucher beteiligt haben, deren Verfahren inzwischen ohne Urteil eingestellt sind. Diesen Abschnitt des Geschehens haben unbeteiligte Zeugen im Prozess gegen die rechten Angreifer teils anders geschildert.

Die Verhandlung um Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte ist anberaumt für den 22. November: 12.30 Uhr, Amtsgericht Wuppertal im Justizzentrum am Eiland. Der Saal wird durch Aushang bekannt gegeben.