Vor Gericht Der Angeklagte zahlt zurück

Wuppertal · Ein früherer technischer Mitarbeiter der Historischen Stadthalle hat 29-fachen Betrug an seinem ehemaligen Arbeitgeber zugegeben. Der Schaden betrug laut Anklage rund 75.000 Euro. Nach einer Einigung mit der Stadthallengesellschaft soll der Mann künftig jährlich 10.000 Euro zurückzahlen.

Um eine gerichtliche Strafe kam er dennoch nicht herum.

Der Angeklagte hatte gestanden, über mindestens vier Jahre sein Gehalt auf eigene Faust aufgebessert zu haben. Dafür habe er so genannte Luftrechnungen über angebliche Lieferungen benutzt, die er selbst geschrieben habe. Hintergrund war offensichtlich sein aufwändiger Lebenswandel. Der Angeklagte sagte, er habe sich ehrenamtlich in einem Verein engagiert und unter anderem "gesellschaftliche Verpflichtungen" gehabt. An einzelne größere Anschaffungen könne er sich nicht erinnern: "Das ist alles so verschwommen."

Der Mann versprach, die Rückzahlungen mit einer eigenen, tatsächlich überregional agierenden Firma erarbeiten zu wollen. Sein Anwalt hatte deshalb eine Strafe unter einem Jahr beantragt: "Sonst wird es schwierig mit der Gewerbeanmeldung."

Dem folgte das Gericht nicht und verhängte eine Bewährungsstrafe von 20 Monaten wegen Untreue und Urkundenfälschung. Richter Christopher Trechow: "Da würde ich mich an den Rand der Rechtsbeugung begeben, wenn ich wegen solcher Überlegungen eine unangemessen milde Strafe aussprechen würde." Immerhin sei beim Angeklagten erhebliche kriminelle Energie festzustellen.

Der Prozess wurde von der Stadthallen-Leitung verfolgt. Wegen des Geständnisses brauchten Zeugen jedoch nicht auszusagen. Das Urteil ist rechtskräftig.

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