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Corona-Pandemie: Stadt Wuppertal will Gebühren für Außengastronomie erlassen

Gastronomie während der Krise : Stadt will Gebühren für Außengastronomie bis Ende des Jahres erlassen

Um Wuppertals Gastronomie während der Corona-Krise zu unterstützen, hat die Stadt neue Pläne vorgelegt: Seit Mitte März werden die Sondernutzungsgebühren für Außengastronomie bereits nicht mehr erhoben – nun sollen sie bis Ende 2020 ausgesetzt werden.

Damit will Oberbürgermeister Andreas Mucke Wuppertals zahlreichen Cafés, Restaurants und allen anderen Gastronomiebetrieben in dieser schweren Zeit helfen: „Der Erlass der Sondernutzungsgebühren für Außengastronomie ist ein Novum, das gab es noch nie. Aber diese Krise erfordert eben besondere Maßnahmen. Damit wollen wir klar zum Ausdruck bringen, dass wir hinter unseren Gastronomiebetrieben stehen. Diese Branche ist extrem wichtig für unsere Stadt – die Gastronomie steht für Lebensgefühl, Attraktivität der Stadt und ist zudem ein großer Wirtschaftsfaktor mit vielen Arbeitsplätzen“, so Mucke.

Die Gastronomiebetriebe mussten durch die Verordnungen des Landes NRW ab Mitte März ihren Regelbetrieb weitestgehend einstellen. Durch die Beschränkungen verzeichneten die Betriebe hohe Einnahmeverluste. Um diese Verluste wenigstens etwas abzufedern, will die Stadtverwaltung auf die Gebühren verzichten, die die Betriebe eigentlich für Tische und Stühle im Außenbereich zahlen müssen. Der Rat der Stadt hat darüber das letzte Wort – er entscheidet am 22. Juni über den Vorschlag.

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Dr. Johannes Slawig, Kämmerer der Stadt Wuppertal, betont die Wichtigkeit solcher unterstützenden Maßnahmen: „Der Verzicht auf die Sondernutzungsgebühren bis zum Ende des Jahres bedeutet für die Stadt rund 300.000 Euro weniger Einnahmen. Mir ist es deshalb nicht leichtgefallen, einen solchen Vorschlag vorzulegen. Aber die Gastronomie hat hart zu kämpfen: Die Außengastronomie hat wegen der Corona-Beschränkungen erst gar nicht stattfinden können und jetzt auch nur unter erschwerten Bedingungen. Allerdings muss deutlich sein: Dieser Verzicht ist auf dieses Jahr begrenzt und kein Einstieg in eine dauerhafte Lösung. Denn die Einnahmen sind im Haushalt eingeplant, dauerhaft darauf zu verzichten ist angesichts unserer Finanzlage weder möglich noch zulässig.“

In diesem Jahr bereits gezahlte Sondernutzungsgebühren sollen rückwirkend erstattet werden.

Darüber hinaus soll auch die ursprünglich ab dem 1. April geplante Infrastrukturförderabgabe bis zum 31. Dezember ausgesetzt werden. Hotels, Pensionen und Ferienwohnungen müssen somit erst ab 2021 eine Abgabe in Höhe von fünf Prozent des Zimmerpreises für private Übernachtungen an die Stadt zahlen. Mit dieser Entscheidung zugunsten der lokalen Tourismus-Branche verzichtet die Stadt auf weitere 400.000 Euro an Einnahmen. Auch dieser Vorschlag steht am 22. Juni auf der Tagesordnung der Ratssitzung.