Kritik an Wuppertaler Verwaltung Bund der Steuerzahler: „Straßenbaubeiträge inakzeptabel“

Wuppertal · Der Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen (BdSt NRW) rät Bürgerinnen und Bürgern, die einen vor Weihnachten von der Stadt Wuppertal verschickten Straßenbaubeitragsbescheid erhalten haben, umgehend Widerspruch einzulegen.

Symbolbild.

Foto: Christoph Petersen

Rik Steinheuer (Vorsitzender des BdSt NRW) hat Oberbürgermeisterin Miriam Scherff angeschrieben. Die Bescheide betreffen nach seinen Aussagen „nach dem 1. Januar 2018 beschlossene Baumaßnahmen, für die eigentlich eine Landesförderung möglich und dadurch die Heranziehung der Bürger zu Straßenbaubeiträgen vermeidbar gewesen“ wäre.

„Aus unserer Sicht ist es völlig inakzeptabel, dass in Ihrer Stadt Bürgerinnen und Bürger trotzdem noch zu Straßenbaubeiträgen für solche Baumaßnahmen herangezogen werden. Die Betroffenen dürfen nicht die Leidtragenden sein, wenn entweder die einschlägigen Vorschriften durch die Stadt Wuppertal nicht ausreichend umgesetzt worden sind oder diese seitens des Landes Nordrhein-Westfalen zu eng ausgelegt werden“, so Steinheuer an Scherff.

Rik Steinheuer (Vorsitzender Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen).

Foto: BdSt NRW

Vor diesem Hintergrund werde „auch die Rechtmäßigkeit der Beitragsforderungen noch näher zu prüfen sein. Den Betroffenen werden wir dringend raten, zunächst umgehend fristwahrend Widerspruch gegen die Beitragsbescheide zu erheben.“

Der Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen habe sich „mit der bisher größten Volksinitiative der Landesgeschichte für die Abschaffung der Straßenbaubeiträge stark gemacht und damit auch letztlich die Abschaffung des Straßenbaubeitrags“ erreicht: „Die als Zwischenschritt vom Land gewählte Lösung eines Förderprogramms haben wir stets als unnötig bürokratisch kritisiert.“

Und weiter: „Aus Bürgersicht bedeutete aber auch bereits dieser Zwischenschritt – korrekte Handhabung der einschlägigen Regelungen vorausgesetzt – die faktische Abschaffung des Straßenbaubeitrags für alle nach dem 1. Januar 2018 beschlossenen Baumaßnahmen.“

Musterwiderspruch als Download

Der BdSt NRW rät betroffenen Eigentümerinnen und Eigentümern, „sofort Widerspruch gegen ihren Straßenbaubeitragsbescheid einzulegen. Die Widerspruchsfrist beträgt lediglich einen Monat ab Zustellung des Bescheids.“

Für unmittelbar vor Weihnachten verschickte Bescheide laufe die Frist in diesen Tagen ab: „Betroffene sollten daher den Widerspruch gegebenenfalls persönlich in den Fristenbriefkasten des Rathauses einwerfen. Wer zu lange wartet, verliert wichtige Rechte.“