Keine Besonderheit

Betr.: Sparkassen-Girokonten, Rundschau-Kommentar, 13. Mai

Wir empfehlen dringend, Paragraph 3, Absatz 3 des Sparkassengesetzes von NRW zu Rate zu ziehen: Hier ist leicht festzustellen, dass es sich mitnichten um eine Besonderheit der Sparkasse Wuppertal handelt, wenn Gewinne erstens an den Träger (Stadt Wuppertal) und zweitens an gemeinnützige Einrichtungen ausgeschüttet werden müssen. Dadurch würden sich Ihre plakativen Aussagen bezüglich Sparkassen-Cup, Nordbahntrasse et cetera erübrigen. Wenn dann eine so große Unterstützung in den letzten zwölf Jahren für die Gemeinnützigkeit möglich war, stellt sich erst recht die Frage: Warum diese unangemessene Gebührenerhöhung?

Übrigens: Angemessene und berechtigte Kritik an der Sparkasse ist kein Shitstorm.

Eva-M. und Uwe Teschner, Siegelberg

(Rundschau Verlagsgesellschaft)
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