Heile Welt

Betr. Jobcenter, Rundschau vom 21. Februar

In der Praxis werden bei Kürzung der Leistungen für die Unterkunft Angehörige und Mitbewohner gleich mitbe- straft, weil dann nur noch ein Bruchteil dieser Kosten gezahlt wird. Man darf das getrost Sippenhaft nennen, denn es treten Mietrückstände auf, die oft genug zu Kündigungen der Wohnung führen, von denen dann alle Mitbewohner betroffen sind.

Auch das Bearbeitungstempo der Anträge lässt deutlich zu wünschen übrig. So werden häufig nach Wochen neue Unterlagen verlangt, gerne auch mehrfach. Von der Möglichkeit, Vorschüsse zu zahlen, wird so gut wie nie Gebrauch gemacht. Auch der erhebliche Anteil der rechtswidrigen Bescheide spricht gegen die heile Welt des Thomas Lenz. Wer hier sein Recht sucht, muss oft zwei Jahre oder mehr warten. Ich bin dafür, dass die "Kunden" ebenfalls Sanktionen verhängen dürfen.

Nur am Rande möchte ich erwähnen, dass der ehemalige Präsident des Landessozialgerichts NRW, Dr. Brandt, nach eigenem Bekenntnis unter anderem auf die Informationen von "Tacheles" zurückgegriffen hat.

Ewald Pflug-Simoleit, Fachanwalt für Sozialrecht, Georg-Arends-Weg

(Rundschau Verlagsgesellschaft)