Immobilien-Rundschau Abschreibung für Neubauten erhöht

Wuppertal · Immobilien kaufen, besitzen und verkaufen - das ist auch in Wuppertal ein Thema mit vielen Fragezeichen. Führende Marktexperten erklären in der Rundschau, was Anbieter und Interessenten wissen sollten. Heute: Frank Müller über eine aktuelle Gesetzesänderung, die Steuervorteile für viele Bauherren bringt.

 Frank Müller gehört mit seinem Büro „fmi“ zu den größten Maklern in Wuppertal.

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Foto: Bettina Osswald

Ziemlich überraschend hat der Bundesrat am vergangenen Freitag einem Gesetzesentwurf zugestimmt, der durch Steuererleichterungen den Mietwohnungsbau ankurbeln soll

Bislang können Bauherren oder Erwerber neuer Wohnungen und Mehrfamilienhäuser 2 % der Gebäudeanschaffungskosten im Rahmen der Steuerklärung absetzen. Wer also zum Beispiel eine neue oder gebrauchte Wohnung erwirbt, die 200.000 Euro kostet, muss zunächst den Grund- und Bodenanteil abziehen, da nur die Gebäudeanschaffungskosten abzugsfähig sind. So bleiben also, wenn der Bodenwertanteil beispielsweise 50.000 Euro beträgt, 150.000 Euro als Berechnungsgrundlage übrig. Davon kann man dann 2 % – also 3.000 Euro – jährlich in seiner Steuererklärung bei der Bemessung des zu versteuernden Einkommens in Abzug bringen. Bei einem Steuersatz von 40 % ist die reale Einkommensteuerersparnis 1.200 Euro jährlich beziehungsweise 100 Euro monatlich. Gemessen an der Gesamtinvestition ist ein Steueranreiz kaum gegeben.

Nach der nun erfolgten Einführung des neuen § 7 b EStG ändert sich das bei Mietwohnungen, für die nach dem 31.12.2018 ein Bauantrag gestellt wurde und die neu geschaffen werden – jedoch nicht für Ferienwohnungen und auch nur für solche Wohnungen, die für einen Zeitraum von mindestens zehn Jahren regulär vermietet werden. Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten dürfen 3.000 Euro je Quadratmeter nicht übersteigen, die Bemessungsgrundlage sind maximal 2.000 Euro je Quadratmeter. Sind die Voraussetzungen erfüllt, dürfen nun in den ersten vier Jahren 5 Prozent zusätzlich in Abzug gebracht werden.

Bei Fortführung des obigen Beispiels mit den neuen Abschreibungsmöglichkeiten verringert sich die Einkommensbemessung um 10.500 Euro und führt bei dem Steuersatz von 40 Prozent zu einer tatsächlichen Einkommensteuerersparnis in Höhe von 4.200 Euro jährlich. Monatlich spart der Vermieter einer Neubauwohnung also künftig 350 statt 100 Euro. Der steuerliche Anreiz beträgt im Beispiel nun 12.000 Euro mehr als zuvor.

Die Sonderabschreibung ist zunächst bis zum 31.12.2021 befristet. Das Datum des Bauantrages ist entscheidend.

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