Gesundheit Verbrennungen verhindern, im Ernstfall richtig reagieren

Wuppertal · Wertvolle Hinweise von Helios-Chefarzt Prof. Dr. med. Ahmet Bozkurt, Spezialist für Verbrennungen, und von Tobias Krebber, Abteilungsleiter bei der Feuerwehr Wuppertal.

Prof. Ahmed Bozkurt.

Foto: Helios

Jedes Jahr müssen allein in Deutschland mehr als 30.000 Kinder unter 15 Jahren mit Verbrennungen und Verbrühungen ärztlich versorgt werden. Rund 6000 Kinder verletzen sich so schwer, dass sie im Krankenhaus behandelt werden müssen. Die Weihnachtszeit bringt besondere Risiken mit sich. Kerzen auf Adventskränzen, Plätzchen backen, heißer Kinderpunsch — das gehört alles unbedingt dazu, kann für Kinder aber potenziell gefährlich sein.

Um auf die Folgen von thermischen Verletzungen im Kindesalter, deren Behandlung, die Unfallgefahren und die Erste Hilfe aufmerksam zu machen, ruft die Initiative für brandverletzte Kinder "Paulinchen" jährlich am 7. Dezember zum bundesweiten "Tag des brandverletzten Kindes” auf.

Gemeinsam mit der Feuerwehr Wuppertal möchte das Helios Universitätsklinikum Wuppertal diesen Tag aufgreifen, um Hinweise zu geben, wie sich Unfälle am besten vermeiden lassen und was im Fall einer Verbrennung zu tun ist.

"Viele Erstmaßnahmen, die mit dem besten Willen ergriffen werden, dem Brandopfer zu helfen, sind im besten Falle unwirksam, können sogar schädlich sein", so Prof. Dr. med. Ahmet Bozkurt, Chefarzt der Klinik für Plastische und Ästhetische Chirurgie, Hand- und Verbrennungschirurgie. "Als Richtwert kann man sagen: Außer Kühlung mit handwarmem Wasser und gegebenenfalls sterilem Abdecken keine Eigentherapie der Brandwunden durchführen. Eine Unterkühlung des Patienten ist aber unbedingt zu verhindern. Lieber einmal mehr den Arzt kontaktieren oder ein Krankenhaus aufsuchen."

Prof. Bozkurt hat jahrelange Erfahrung in der Behandlung von Patienten mit Verbrennungen — sowohl in der Akutversorgung als auch in der Narbenbehandlung mit Hilfe von rekonstruktiven Verfahren. In seiner Laufbahn hat er viele Kinder gesehen, die mit Brandwunden oder Verbrühungen zu ihm kamen. "Die Kinder leiden unter größten Schmerzen und oftmals ist klar, dass trotz guter Erstversorgung ein Leben lang Narben zurückbleiben werden." Der Chefarzt weiter: "Ich kann nur sagen: Jede Maßnahme, die der Verhinderung von Brandverletzungen dient, lohnt sich." Deshalb unterstützt er die Ziele von "Paulinchen".

Tobias Krebber.

Foto: Helios

Der neunte Tag des brandverletzten Kindes steht unter dem Motto "Noch ganz klein — schon brandverletzt”. "Zu der Hauptunfallursache bei Kindern unter fünf Jahren zählt die Verbrühung durch beispielsweise eine Tasse mit heißem Tee. Aber auch Kontaktverbrennungen an heißen Oberflächen haben in den letzten Jahren zugenommen", betont Adelheid Gottwald, Vorsitzende von "Paulinchen". "Kinder haben erst ab etwa neun Jahren ein Verständnis für Gefahren im Haushalt. Deshalb ist Präventionsarbeit wesentlich, um Eltern, Verwandte und Angehörige auf Unfallgefahren hinzuweisen und zu zeigen, wie man kleine Kinder vor Verbrennungs- und Verbrühungsunfällen schützen kann.

"Die meisten Verbrennungen sind nicht Folge eines Brandes sondern kommen vornehmlich aufgrund von Unachtsamkeit in Alltagssituationen zustande", sagt auch Tobias Krebber, Abteilungsleiter für vorbeugenden Brandschutz bei der Feuerwehr Wuppertal. Viele Risiken lassen sich mit ein wenig Aufmerksamkeit vermeiden. Krebber verweist auf die wertvollen Hinweise der Initiative "Paulinchen" (unter www.paulinchen.de), die dabei helfen, viele Gefahrenherde zu entschärfen.

So schützen Sie Neugeborene, Säuglinge und Kleinkinder

• heiße Flüssigkeiten nicht am Tischrand abstellen • Kabel (Wasserkocher) und Tischdecken nicht herunter hängen lassen • heiße Oberflächen wie Kaminöfen oder Herdplatten absichern • Badewassertemperatur kontrollieren • Wärmflaschen fest verschließen • Streichhölzer und Feuerzeuge außer Reichweite von Kindern aufbewahren • Speisen aus der Mikrowelle umrühren und probieren • Steckdosen sichern • Föhn und Heizdecken nicht in Babybettchen legen • Vorsicht mit Rotlichtlampen • Putzmittel sicher wegschließen

Doch was ist im Fall einer Verbrennung zu tun? Hier die laut "Paulinchen" wichtigsten Erstmaßnahmen bei Verbrennungen und Verbrühungen:

• Notruf 112 wählen • Verbrennungswunden zur Schmerztherapie ca. 10 Minuten mit handwarmem Wasser kühlen (ca. 20 Grad C), bis der Rettungsdienst eintrifft. • WICHTIG: Wegen Unterkühlungsgefahr nur die verletzten Stellen kühlen! Nicht kühlen bei großflächigen Verletzungen (mehr als 15 Prozent der Körperoberfläche), bei Neugeborenen und Säuglingen und bei bewusstlosen Personen. • Flammen durch Wälzen am Boden oder mit Wasser löschen. • Bei Verbrennungen eingebrannte Kleidung nicht entfernen. • Bei Verbrühungen dem Kind die durchnässte Kleidung sofort ausziehen. • Bei Stromverletzungen sofort den Stromkreis abschalten.

Mit Blick auf die Brandprävention hat sich laut der Feuerwehr Wuppertal die in NRW geltende Rauchmelderpflicht ausgezahlt. "Da merken wir einen echten Sicherheitsgewinn", sagt Tobias Krebber. Zwar gebe es mehr Einsatze, bei denen ein Eingreifen der Feuerwehr nicht notwendig sei. "Wenn es wirklich darauf ankommt, sind wir aufgrund der Rauchmelder aber auch frühzeitiger vor Ort und können besser helfen."

Rauchmelder müssen in Schlafzimmern, Kinderzimmern und in jedem Flur angebracht sein, der als Rettungsweg dienen kann. Für Neubauten gilt die Regelung in der Landesbauordnung seit 2013, für Bestandsbauten gab es eine Übergangszeit bis 2017.

"Die Installation von Rauchmeldern ist wirklich, wirklich sinnvoll", bekräftigt Krebber.