Corona-Pandemie Freiwillige zur Unterstützung von Trägern in der Pflege gesucht

Wuppertal · Die Zahl der vom Corona-Virus-Betroffenen steigt auch in Wuppertal stetig an. Alle Fachabteilungen sind zuversichtlich, dass die Pflegebedürftigen durch die vielen Träger der freien Wohlfahrtspflege, der privaten Träger und der städtischen Alten- und Pflegeheime weiterhin gut versorgt werden können.

 Symbolbild.

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Foto: Romina Volmer

Vorsorglich bereitet sich Wuppertal aber auch auf eine Situation vor, in der es zu Engpässen kommen könnte, weil Personal bei ambulanten Pflegediensten und in stationären Pflegeheimen Corona-bedingt ausfällt. Gleichzeitig werden deshalb derzeit die Kapazitäten in der Kurzzeitpflege ausgebaut - auch dies erfordert zusätzliche Kräfte in Pflege und Betreuung.

Oberbürgermeister Andreas Mucke richtet sich deshalb mit einer besonderen Bitte an die Wuppertalerinnen und Wuppertaler: „Wir suchen Menschen, die bereit wären, selbstverständlich gegen eine Vergütung, im Bedarfsfall die Träger von ambulanten Pflegediensten und von Kurz- und Langzeitpflegeeinrichtungen zu unterstützen und das Pflegepersonal zu entlasten. Um für diese – hoffentlich nicht eintretende Situation - gewappnet zu sein, bitte ich ausgebildete Pflegekräfte ab 18 Jahren, die nicht zur Risikogruppe (laut Robert-Koch-Institut) gehören, ihr Interesse zu bekunden.“

Wie bekunde ich mein Interesse?

Die Ausschreibung findet man unter unter www.wuppertal.de. Rückfragen zum Ablauf des Verfahrens können unter der folgenden E-Mail-Adresse gestellt werdn: hilfe-in-der-pflege@stadt.wuppertal.de: Ein telefonischer Kontakt ist möglich unter Tel. 0202 / 563-4190.

Wie geht es nach der Interessensbekundung weiter?

Wenn der Einsatz benötigt wird, wird man von einer Mitarbeiterin oder einem Mitarbeiter einer Pflegeeinrichtung angerufen, mit dem man alle Konditionen und Fragen besprechen kann. Die Daten werden ausschließlich für den oben beschriebenen Zweck erhoben und gelöscht, sobald der Unterstützungsbedarf aufgrund der Corona-Pandemie nicht mehr gegeben ist (innerhalb von zwei Tagen nach Feststellung).

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