Hochschul-Sozialwerk Wuppertal Zinslose Studiendarlehen für Studenten
Wuppertal · Die Corona-Pandemie hat für viele Studierende einen Verlust des Nebenjobs und somit finanzielle Sorgen mit sich gebracht. Doch längst nicht alle bedürftigen Studierenden haben Anspruch auf die bundesweite Corona-Überbrückungshilfe. Als gute Alternative empfiehlt das Hochschul-Sozialwerk Wuppertal in solchen Fällen das dauerhaft zinslose Daka-Studiendarlehen.
Um Studierende in 2021 verstärkt unterstützen zu können, hat die Gemeinnützige Darlehenskasse der Studierendenwerke „Daka“ ihr Budget für 2021 landesweit um über 20 Prozent von 6,6 Millionen auf 8 Millionen Euro erhöht.
„Wir wissen, dass die noch andauernde Pandemielage viele Studierende an die Grenzen ihrer finanziellen Belastbarkeit bringt. Mit der Bereitstellung eines Rekordbudgets von 8 Millionen Euro haben wir uns für den steigenden Finanzbedarf bedürftiger Studierender noch besser aufgestellt. Unsere Darlehen haben unschlagbar günstige Konditionen und sehr klare und faire Rückzahlungsbedingungen,“ erklärt Fritz Berger, Geschäftsführer des Hochschul-Sozialwerks Wuppertal und zugleich stellvertretender Vorsitzender der Daka.
Die Darlehenskasse der 12 Studierendenwerke in Nordrhein-Westfalen ist ein gemeinnütziger Verein, der seit mehr als 65 Jahren zinslose Darlehen an Studierende in Finanznot vergibt. Bundesweit ist die Daka die größte Darlehenskasse der 57 Studierendenwerke; beim jüngsten Studienkredit-Test des Centrums für Hochschulentwicklung (CHE) erhielt sie erneut eine hervorragende Bewertung.
In Wuppertal kann das Daka-Darlehen beim Hochschul-Sozialwerk beantragt werden (hier der Link dazu). Die Höhe des Darlehens und wie lange es beansprucht wird, richtet sich nach dem individuellen Bedarf. Insgesamt bis zu 12.000 Euro Darlehen können Studierende bei der Daka erhalten; im Monat können das bis zu 1.000 Euro sein. Laufende Kreditzinsen im üblichen Sinne fallen nicht an. Zur Deckung der Verwaltungskosten werden lediglich einmalig 5 Prozent des Auszahlungsbetrags einbehalten. Die Rückzahlung beginnt in der Regel zwölf Monate nach Auszahlungsende, kann aber auch noch weiter aufgeschoben werden.
Verbesserte Hilfen durch Sozialfonds des Hochschul-Sozialwerks:
- Neu: Vergabe von Sozialstipendien bis 3 x 860 Euro
- Anhebung der Einmalhilfen auf 500 Euro
- Zinsloses Darlehen als Vorauszahlung auf Bafög
- „Babygeld“ in Höhe von 250 Euro
Aufgrund eines Beschlusses des Verwaltungsrates kann ab sofort auch der „Sozialfonds des Hochschul-Sozialwerks Wuppertal“ verstärkt Hilfen für unverschuldet in finanzielle Notlage geratene Studierende zur Verfügung stellen. Konkreter Anlass für die Verbesserung der unterschiedlichen Hilfen ist hier ebenfalls die Corona-Pandemie, allerdings sind die Neuregelungen auf Dauer angelegt.
Geschäftsführer Fitz Berger: „Der Sozialfonds müsste eigentlich Solidarfonds heißen, denn von dem Sozialbeitrag, den die Studierenden pro Semester an das Hochschul-Sozialwerk zahlen, fließen 0,75°€ in diesen lokalen Fonds. Deshalb ist es auch mehr als gerecht, dass diese Mittel bei unverschuldeten Notlagen eingesetzt werden“.
Sozialstipendien
Bei Nachweis einer - nicht nur vorübergehenden und nicht selbstverschuldeten - finanziellen Notlage können aus den Mitteln des Sozialfonds einmalig Sozialstipendien
- an Studierende im Bachelorstudium vergeben werden, die zum Ende des 6. Fachsemesters mindestens 90 ECTS nachweisen können, sowie
- an Studierende im Masterstudium. Diese Stipendien sollen der Sicherung des Studienfortgangs dienen.
Ein Stipendium wird für max. 3 Monate vergeben. Die Höhe des Stipendiums beträgt mindestens 260 Euro und höchstens 860,00 Euro. Die Höhe richtet sich nach dem durchschnittlichen Einkommen der letzten 3 Monate vor Antragstellung. u
Einmalhilfen
Eine Beihilfe kann bis zu einem Betrag von 500 Euro pro Semester
- in einem 2- oder 3-semestrigen Studiengang einmal
- in einem 4-semestrigen Studiengang zweimal
- in einem 6-semestrigen Studiengang dreimal
- und in einem länger andauernden Studiengang viermal
bewilligt werden.
Zinsloses Darlehen
Diese Darlehen werden ausschließlich gewährt
- als Vorauszahlung, falls rechtzeitig beantragte Leistungen nach dem BAföG nicht in naher Zukunft bewilligt werden können.
- in begründeten Einzelfällen an noch nicht eingeschriebene Studierende, zweckgebunden für die Ersteinschreibung.
Das Darlehen an eine/n Studierende/n, die/der nicht im Elternhaus lebt, kann bis zur Höhe des monatlichen Regelsatzes nach dem BAföG gewährt werden, zur Zeit 861 Euro.
Die Höhe des Darlehens zur Ersteinschreibung, richtet sich nach dem jeweils aktuellen Semesterbeitrag.
Babygeld
Für eine Baby-Erstausstattung kann auf Antrag ein einmaliger Zuschuss pro Kind bis zu einem Alter von einem Jahr in Höhe von 250 Euro gewährt werden. Dem Antrag sind eine aktuelle Studienbescheinigung und eine Kopie der Geburtsurkunde des Kindes beizufügen.