Corona-Lockerung Eigentümerversammlungen wieder möglich

Wuppertal · Wohnungseigentümer können in Wuppertal und Nordrhein-Westfalen wieder Eigentümerversammlungen abhalten, sofern Hygiene- und Abstandsregeln eingehalten werden.

 Hermann-Josef Richter.

Hermann-Josef Richter.

Foto: Bettina Osswald

„Wohnungseigentümer können in NRW wieder Eigentümerversammlungen abhalten, sofern Hygiene- und Abstandsregeln eingehalten werden. Auch Beiratssitzungen sind wieder möglich“, berichtet Hermann Josef Richter. Der Vorstandsvorsitzende des Vereins Haus & Grund Wuppertal und Umgebung e.V. freut sich: „Das ist eine gute Nachricht. Wer jetzt eine Eigentümerversammlung abhalten möchte, muss aber gewährleisten, dass die Teilnehmer jederzeit einen Abstand von 1,5 Meter zueinander einhalten und geeignete Hygienemaßnahmen treffen.“

Nach der Anpassung der Coronaschutzverordnung zum 4. Mai, 2020 sind Versammlungen von Vereinen, Parteien und Gesellschaften wieder erlaubt. „Die Landesregierung hat klargestellt, dass auch Versammlungen von Wohnungseigentümergemeinschaften dazu gehören“, berichtet Silke Kessel. Die Geschäftsführerin von Haus & Grund Wuppertal und Umgebung e.V. erläutert: „Auf Empfehlung unseres Landesverbandes hin hat die Landesregierung im Paragraphen 11 Abs. 5 den Begriff ‚Gemeinschaften‘ ergänzt. Damit besteht für Wohnungseigentümer nunmehr eindeutig Rechtssicherheit.“ Diesen Schritt zur Normalisierung begrüße man sehr.

Die Eigentümerversammlungen beschließen unter anderem einmal im Jahr die Betriebskostenabrechnung. Anschließend können die Eigentümer bei vermieteten Eigentumswohnungen mit den Mietern die Nebenkosten abrechnen. Mehr noch: „Dass nun wieder Eigentümerversammlungen stattfinden können, hilft Eigentümern und Mietern bei der bald fälligen Steuererklärung“, stellt Silke Kessel fest. „Wer darin haushaltsnahe Dienstleistungen geltend machen möchte, hat jetzt die Chance dazu, weil der Beschluss über die Betriebskosten noch rechtzeitig gefällt werden kann.“

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