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Corona-Lockerungen Wuppertal: Was jetzt erlaubt ist

Neuerungen in NRW : Corona-Lockerungen: Was jetzt erlaubt ist

Am Mittwoch (6. Mai 2020) hat das Land NRW die Corona-Beschränkungen erneut gelockert. Was jetzt grundsätzlich erlaubt ist und welche Institutionen in den kommenden Wochen wieder öffnen, haben wir in einer Übersicht zusammengefasst. Wie schnell in Wuppertal auf die Lockerungen reagiert werden kann, hängt allerdings vom Einzelfall ab.

Grundsätzlich gilt: Angehörige zweier Haushalte dürfen sich im öffentlichen Raum treffen, wenn die Abstandsregelung von 1,5 Meter eingehalten wird.

Ab dem 10. Mai dürfen Angehörige in Pflegeheimen unter bestimmten Hygienestandards, dessen Umsetzung des jeweilige Heim ausarbeitet, wieder besucht werden. Weiterhin müssen im Handel und in öffentlichen Verkehrsmitteln Schutzmasken getragen werden.

Handel

  • Ab 11. Mai dürfen auch Geschäfte mit über 800 Quadratmetern Fläche wieder öffnen. Maßstab für die Zugangskontrolle: ein Kunde pro 10 Quadratmeter.
  • Für „körpernahe Dienstleistungen“ wie Massagestudios, Kosmetiker und Tattoo-Studios werden aktuell noch Infektionsschutzkonzepte ausgearbeitet.

Gastronomie

  • Ab 11. Mai dürfen Speisegaststätten unter Einhaltung ihren Innen- und Außenbereich wieder öffnen. Zwischen den Tischen muss in alle Richtungen ein Abstand von 1,5 Metern zum Nachbartisch eingehalten werden, an einem Tisch Platz nehmen dürfen eine unbestimte Anzahl an Personen aus zwei verschiedenen Haushalten. Kneipen, Cafés und Eisdielen dürfen öffnen, sofern sie über Sitzplätze verfügen, bei denen der Mindestabstan eingehalten werden kann. Jeder Gast wird namentlich registiert. Bars, Clubs, Discotheken und Bordelle bleiben geschlossen.
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  • Symbolbild.
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  • Das Gymnasium Bayreuther Straße (Archivbild).
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Sport

  • Seit dem 7. Mai ist der Sport- und Trainingsbetrieb im kontaktlosen Breiten- und Freizeitsport wieder erlaubt – sofern der Sport auf öffentlichen oder privaten Freiluftsportanlagen oder im öffentlichen Raum stattfindet.
  • Ab dem 11. Mai dürfen Fitnessstudios, Tanzschulen und Sporthallen sowie Kursräume der Sportvereine unter Auflagen wieder öffnen. Ab 30. Mai wird die Ausübung von Sportarten mit Körperkontakt und in geschlossenen Räumen wieder gestattet, ebenso der Betrieb von Hallenbädern.
  • Freibäder: Eine Öffnung ab 20. Mai ist erlaubt – ausgenommen sind reine Spaßbäder, ab dem 30. Mai dürfen auch Thermen wieder öffnen.

Kultur und Großveranstaltungen

  • Kleine Konzerte und öffentliche Aufführungen unter freiem Himmel dürfen ab dem 30. Mai stattfinden, sofern ein Abstand von 1,5 Metern zwischen den Besuchern eingehalten wird. Unter Beachtung strenger Vorgaben sind diese Veranstaltungen auch in geschlossenen Räumen zulässig.
  • Ab dem 30. Mai dürfen Theater, Opern, Konzerthäuser und Kinos wieder öffnen (mit Mindestabstand zwischen den Besuchern).
  • Großveranstaltungen dürfen vorerst bis zum 31. August nicht stattfinden.
  • Ab dem 30. Mai sollen Fachmessen und Fachkongresse unter Schutzkonzept wieder durchgeführt werden dürfen.
  • Veranstaltungen mit weniger als 100 Personen sind ab dem 11. Mai in großen Räumen gestattet.

Bildung und Weiterbildung

  • Ab Montag, 11. Mai, werden die Jahrgangsstufen 1 bis 4 im tageweisen Wechsel wieder unterrichtet, ebenfalls die Schüler, die im nächsten Schuljahr ihr Abitur ablegen. An den Schulformen der Sekundarstufe I kehren die Jahrgänge 5 bis 9 in einem tageweise rollierenden System zurück. An Gesamtschulen und Gymnasien beginnt der Präsenzunterricht ab dem 26. Mai ebenfalls in einem rollierenden System.
  • Ab dem 30. Mai sind Angebote der Gesundheitsbildung in Volkshochschulen und sonstigen öffentlichen, behördlichen und privaten außerschulischen Bildungseinrichtungen zulässig, ebenso ein einschränkter Regelbetrieb der Jugendarbeit, Jugendkulturarbeit, Jugendsozialarbeit und erzieherischem Kinder- und Jugendschutz.

Tourismus

  • Ab dem 11. Mai dürfen Ferienhäuser, -wohnungen und Campingplätze unter Auflagen wieder öffnen, ab dem 18. Mai sind wieder touristische Übernachtungen von Inländern in Hotels möglich, ab dem 30. Mai öffnen Freizeitparks, Ausflugsschiffe, Touristinformationen und touristische Führungen, Fahrrad- und Bootsverleihe. Über eine Öffnung der Grenzen zu den Nachbarländern für touristische Zwecke, insbesondere zu den Niederlanden und Belgien, wird aktuell noch dikutiert.