Polizei ist vorbereitet Feuerwerk im Tal: Keine Verbote, aber eine Bitte

Wuppertal · Verbotszonen für Böller gibt es in Wuppertal nicht, aber es gelten Regeln.

 Das Ende des Böllers.

Das Ende des Böllers.

Foto: Christoph Petersen

„Das ist hier nicht wie in der Düsseldorfer Altstadt oder auf der Domplatte in Köln, wo es feste Treffpunkte für die Feiernden gibt“, erklärt Ulrike Schmidt-Keßler vom städtischen Presseamt den Verzicht auf Sperrzonen, in denen kein Feuerwerk abgebrannt werden darf. Außerdem sei es in den letzten Jahren auch nicht vorgekommen, dass Rettungskräfte oder die Polizei behelligt werden.

Grundsätzlich gilt aber: Ohne besondere Genehmigung darf in Deutschland nur vom 31. Dezember, 0 Uhr, bis zum 1. Januar um 24 Uhr geböllert werden – also für insgesamt 48 Stunden. In Wuppertal dürfen in Landschafts- und Naturschutzgebieten allerdings keine Feuerwerke gezündet werden. Zu Wäldern muss ein Mindestabstand von 100 Metern eingehalten werden: So steht es in der Gefahrenabwehrverordnung der Stadt Wuppertal.

Die Polizei Wuppertal bereitet sich derweil wie gewohnt auf eine Silvesternacht mit reichlich Arbeit vor: Man werde im Einsatzfall mit genügend Einsatzkräften vor Ort sein, verspricht Polizei-Pressesprecher Stefan Weiand auf Nachfrage: „Traditionell müssen wir mit vielen Einsätzen rechnen“. So komme es beispielsweise regelmäßig zu Auseinandersetzungen, zu denen die Polizei gerufen werde. „Ich mache das schon sehr lange und kenne es nicht anders“, sagt Weiand.

Der Barmer Verschönerungsverein bittet übrigens darum, in den Barmer Anlagen und rund um den Toelleturm „auf Feuerwerke und Vermüllung zu verzichten“. Die Adolf-Vorwerk-Park-Stiftung schließt sich diesem Wunsch an: „Nicht nur aus ökologischen Gründen, sondern vor allem zum Schutz der Tiere“, heißt es.

(war)
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