Corona-Tests an Grundschulen Lösung vom Land gefordert

Wuppertal · „Die Änderung der Corona-Tests an Grundschulen bleibt eine Belastungsprobe für alle“ sind sich Krisenstabsleiter Johannes Slawig und Schuldezernent Stefan Kühn einig. Grundsätzlich geben Sie damit der Kritik der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) recht, aber „als verantwortliche Behörde hat das Schulministerium hier den Hut auf, denn wir können nicht einfach die Vorgaben des Landes ändern“, so der Wuppertaler Kämmerer Slawig weiter.

 Symbolfoto.

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Foto: Christoph Petersen

Das Land schreibt vor, dass die Antigenschnelltestungen nach einem positiven Pooltestergebnis zu Unterrichtsbeginn in der Schule durchgeführt werden sollen. Im Ausnahmefall kann zwar ein Schnelltest in einer zertifizierten Testeinrichtung durchgeführt und das Ergebnis der Schule vorgelegt werden. Aber das kann die Stadt nicht organisieren, denn „eine gezielte Testung von Schülerinnen und Schülern in Schulen in Kooperation von Schulen und Apotheken darf nach CoronaTeststrukturVO NRW nicht als Bürgertestung über den Bund abgerechnet werden“, so der Krisenstabsleiter.

Slawig abschließend: „Stefan Kühn und ich haben das Land um klare und für die Schulen umsetzbare Lösungen gebeten. Solange die Stellungnahme des Ministeriums für Schule und Bildung zu den Vorstellungen der GEW auf Einrichtung mobiler Teststationen in Schulnähe, auf dem Schulgrundstück oder sogar in Räumlichkeiten der Schule aber nicht vorliegt, können wir von Seiten der Stadt aufgrund der finanziellen, organisatorischen und rechtlichen Risiken keine anderen Entscheidungen treffen, als die Vorgaben des Landes umzusetzen.“

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