Befristete Arbeitsverträge Bergische Unternehmer widersprechen Gewerkschaft

Wuppertal · Die Vereinigung Bergischer Unternehmerverbände (VBU) wirft der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) vor, einen „falschen Eindruck von befristeten Arbeitsverträgen“ zu vermitteln.

 Prof. Dr. Wolfgang Kleinebrink (Vereinigung Bergischer Unternehmerverbände).

Prof. Dr. Wolfgang Kleinebrink (Vereinigung Bergischer Unternehmerverbände).

Foto: VBU/Uwe Stratmann

Es werde jeweils von dem Verhältnis einer bestimmten Zahl befristeter Arbeitsverträge zu einer bestimmten Gesamtzahl von Arbeitsverträgen „in der Stadt“ gesprochen. Nach Ansicht der Gewerkschaft stellen befristete Arbeitsverträge Karrierefallen dar. Betroffene hätten große Schwierigkeiten, eine Wohnung zu finden oder einen Kredit zu bekommen. Manchmal müsste wegen ungeklärter Berufsaussichten sogar der Kinderwunsch hinten angestellt werden. Die NGG wirft den Arbeitgebern vor, sie wollten „auf Nummer sicher“ gehen, wenn es um die Eignung eines Mitarbeiters gehe.

„Entsprechende Darstellungen der NGG führen zu erheblichen Missverständnissen. Sie erwecken den Eindruck, als ob damit sämtliche Branchen in der jeweiligen Stadt gemeint seien. Tatsächlich kann es aber nur um den Bereich der im Beitrag genannten Gewerkschaft NGG und damit hauptsächlich um die Lebensmittelbranche und die Gastronomie gehen. Dementsprechend sind auch die jeweils genannten Zahlen nicht repräsentativ, wobei schon unklar ist, wie diese ermittelt wurden. Im Gegensatz zu Ausbildungsverhältnissen gibt es kein Register, in dem neue Arbeitsverträge eingetragen werden müssen“, so die Vereinigung Bergischer Unternehmerverbände (VBU).

Zudem werde „ein verzerrtes Bild zum Thema Befristungen“ erstellt: „Arbeitgeber werden diesen Weg bei dem herrschenden Fachkräftemangel nicht ohne Grund gehen. Befristete Arbeitsverhältnisse ermöglichen ihnen zum Beispiel bei unsicherer Produktionserwartung, Beschäftigung schnell aufzubauen oder – wie in der Finanzkrise 2008/2009 oder auch in der derzeitigen Pandemie-Lage – zu halten. Schwankende Auftragslagen und unsichere Zukunftsaussichten sind nach geltendem Recht keine ausreichende Begründung, einen befristeten Arbeitsvertrag abzuschließen. Daher ist ganz besonders die kalendermäßige Befristung (sogenannte sachgrundlose Befristung) von großer Bedeutung, um Beschäftigung zu sichern und neue Beschäftigung zu schaffen.“

Aus Sicht der Arbeitnehmer, mit denen ein befristeter Arbeitsvertrag geschlossen wird, überwiegen ebenfalls die Vorteile: „Befristete Arbeitsverträge bieten Arbeitssuchenden einen erfolgreichen Weg für einen Erst- oder Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt. Das gilt gerade auch nach langer Arbeitslosigkeit. Die Möglichkeit, befristete Arbeitsverhältnisse abzuschließen, stellt außerdem gerade für Personen mit deutlichen Vermittlungshemmnissen eine Chance dar. Die Alternative zur Befristung ist damit regelmäßig nicht das unbefristete Arbeitsverhältnis, sondern überhaupt keine Anstellung.“

Berücksichtigt werden müsse auch, dass die meisten Arbeitnehmer nach Ablauf der Befristung eine Anschlussbeschäftigung erhielten: „Dies ist nach Angaben der Bundesvereinigung Deutscher Arbeitgeberverbände (BDA) bei mehr als drei Viertel der zunächst befristet Beschäftigten der Fall. Dabei ist der Anteil der Übernahmen in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis in den letzten Jahren deutlich gestiegen (2009: 30 Prozent, 2019: fast 45 Prozent). Der Anteil der Beschäftigten, die nach einer Befristung nicht weiterbeschäftigt wurden, lag 2009 noch bei fast 40 Prozent. Er ist stark rückläufig und beträgt 2019 nur noch knapp 25 Prozent. Der Anteil der Befristungen an allen Beschäftigungsverhältnissen liegt seit Jahren stabil unter 10 Prozent, im Jahr 2019 bei 7,2 Prozent.“

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