„Der Stadt liegt aktuell ein Antrag der FH Event GmbH vom 8. Juni für einen ,Elberfelder Cocktail“ vom 24. bis um 26. Juli auf dem Laurentiusplatz vor. Dieser bisher nicht zurückgezogene Antrag würde von der Fachverwaltung genehmigt werden – eine entsprechende Entscheidung der Bezirksvertretung Elberfeld vorausgesetzt“, teilte die Stadt am Dienstagabend (16. Juni 2026) mit.
Der zuständige Geschäftsbereich von Dezernent Gunnar Ohrndorf habe eine Vorlage für die Sitzung der Bezirksvertretung am 24. Juni vorbereitet. Darin werde empfohlen, „die Veranstaltung in dem beantragten Rahmen nicht nur für dieses Jahr, sondern direkt auch für die kommenden Jahre zu genehmigen“.
Auch eine von der FH Event GmbH „mündlich ins Gespräch gebrachte Ausweitung des Formates auf die Herzogstraße“ wäre demnach „genehmigungsfähig“ gewesen: „Eine gewünschte durchgehende Fest-Achse über den Kasinokreisel und die Friedrich-Ebert-Straße vorbei an der Deutschen Bank mit der dafür erforderlichen kompletten Verkehrssperrung war allerdings aufgrund erheblicher Sicherheitsbedenken von Polizei und Verkehrsbehörde nicht genehmigungsfähig. Dem schriftlich beantragten Format auf dem Laurentiusplatz stehen dagegen keinerlei Bedenken entgegen.“
Man habe von der Absage nur über die Medien erfahren und sei „überrascht“. Oberbürgermeisterin Miriam Scherff: „Wir hätten gerne mit dem Veranstalter und allen Partnern gemeinsam nach Lösungen gesucht.“
Die FH Event GmbH, deren Geschäftsführer Paolo Frisella ist, hatte unter anderem erklärt: „Da der verbleibende Bereich nicht ausreicht, um den Elberfelder Cocktail annähernd kostendeckend durchzuführen, sollte die Veranstaltung bis zum Laurentiusplatz ausgedehnt werden. Hierzu konnte die Stadt kein grünes Licht geben, da eine Anbindung der Herzogstraße an den Laurentiusplatz nicht möglich war.“
Dies sei aber „zwingend erforderlich, um den Elberfelder Cocktail nicht in zwei Teile zu dividieren. Beide Teile einzeln zu bespielen macht keinen Sinn.“ Denn: „Die Organisation eines Stadtfestes ist eine Mammutaufgabe mit hohen Auflagen und erheblichem finanziellen Aufwand.“