Vor dem Haus der Jugend Barmen Ärger über Trödel-Knöllchen

Wuppertal · Seit etwa 30 Jahren gibt es den Kindersachentrödel im städtischen Haus der Jugend Barmen. Eine gute Sache, doch für manche Eltern wird es jetzt teuer. Sie müssen Bußgeld zahlen, weil sie abgebaute Stände auf dem Geschwister-Scholl-Platz ins Auto geladen haben.

Der Geschwister-Scholl-Platz vor dem Haus der Jugend: Beim Kindersachentrödel ist hier Ausladen gestattet, Beladen nach dem Ende aber nicht ...

Der Geschwister-Scholl-Platz vor dem Haus der Jugend: Beim Kindersachentrödel ist hier Ausladen gestattet, Beladen nach dem Ende aber nicht ...

Foto: Dennis Polz

Jeden ersten Samstag im Monat findet der Flohmarkt „Rund ums Kind“ statt. So war es auch am 4. November. Eltern und Kinder bieten Spielzeug und Kleidung an. Dafür zahlen sie eine Standgebühr von 16 Euro plus Vorverkaufsgebühr von zwei Euro. Einige Eltern müssen der Stadt nun nachträglich noch weiteres Geld überweisen: Ihre Autos waren zum Beladen falsch abgestellt und sie wurden erwischt.

Doch der Reihe nach: Zwischen 9 und 10 Uhr am Trödelsamstag kommen zahlreiche Autos auf den Platz am Fuß der ehemaligen „Ruhmeshalle“ gefahren. Einweiser lotsen sie auf freie Stellen auf dem Geschwister-Scholl-Platz. Dann laden Mütter und Väter im Eiltempo aus, schleppen ihre Kisten, Taschen und teilweise Tische die hohe Freitreppe vor dem Gebäude und dann die weiteren Treppen im Haus hoch. Viele laufen mehrmals. Anschließend setzen sie ihre Autos weg. Denn dass man vor dem Haus der Jugend nicht parken darf, ist bekannt.

Der Kindersachentrödel endet gegen 13 Uhr. Was nicht verkauft wurde, wird dann wieder eingepackt, runter geschleppt und ins Auto gebracht. Wer dann allerdings mit seinem Wagen erneut auf den Platz fährt, begeht nach Auskunft der Stadt eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einem Knöllchen rechnen. So ist es auch beim vergangenen Trödelmarkt passiert, als trotz Wind und Regen eine Mitarbeiterin des Ordnungsamtes gegen 13 Uhr auf dem Geschwister-Scholl-Platz zur Tat schritt.

„Das Befahren der Fußgängerzone in Barmen ist montags bis freitags von 6 bis 11 und von 19 bis 22 Uhr sowie samstags von 6 bis 10 Uhr zum Be- und Entladen gestattet“, erklärt Thomas Eiting vom städtischen Presseamt. Wer zu anderen Zeiten dort halte, sei selbst schuld, wenn er aufgeschrieben werde und ein Verwarngeld erhalte.

Doch wie sollen die Waren zurück ins Auto kommen, wenn man mit diesem nicht vors Gebäude fahren darf? „Es ist den Eltern durchaus zuzumuten, ihre Sachen zu ihrem anderweitig geparkten Wagen zu tragen“, findet der Pressesprecher. Das sehen ortskundige Eltern ganz anders: „Dass ich als Vater mit meinen drei kleinen Kindern meine insgesamt zehn Kisten voller Kindersachen quer durch die Barmer Innenstadt schleppen muss, ist eine reine Zumutung“, meint Marco Mandel. „Unter diesen Bedingungen werden wir in Zukunft nicht mehr an dem Flohmarkt als Verkäufer teilnehmen können.“

Eine Empfehlung der Stadt, wo die Händler vom Kindersachentrödel parken könnten, gibt es nicht. Der Pressesprecher weist aber darauf hin, dass es in der Umgebung sowohl Parkhäuser als auch Parkplätze gibt. So bleibt den Eltern nur, sich selbst zu informieren und Transportwege abzuwägen.

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