Wagenwracks in Wuppertal „Zombie-Autos“: Schnell kann es nicht gehen

Wuppertal · Sie besetzten den eh schon knappen Parkraum in der Stadt, rosten vor sich hin. Um sie herum und unter ihnen wuchert Unkraut – „Zombie-Autos“, die irgendwo in Wuppertal, zum Teil jahrelang, abgestellt sind. Was läuft eigentlich ab, bevor so ein Wagen endlich verschwindet? Das fragen sich viele Betroffene aus der jeweiligen Nachbarschaft. Die Rundschau hat sich beim städtischen Presseamt schlau gemacht.

Seit Juli 2024 steht dieser rote Citroën mit schwarzer Motorhaube und ohne Kennzeichen in der Liebigstraße.

Foto: privat

Autowracks, die irgendwo geparkt sind, gibt es oft. Zwei davon und einen Anhänger haben wir abgebildet: Einen Citroën aus der Liebigstraße, der seit Juli 2024 stillsteht, einen Škoda (mit ausländischem Kennzeichen) von der Briller Straße, der vor einigen Tagen nach langer Standzeit entsorgt wurde, und einen Anhänger, der auf der Vohwinkeler Straße am Gründonnerstag seinen zweijährigen Stillstand „feierte“.

Autos ohne Kennzeichen werden dem Straßenverkehrsamt von Bürgerinnen und Bürgern, der Polizei oder dem Ordnungsamt gemeldet. Der Außendienst des Straßenverkehrsamtes überprüft dann, ob das Fahrzeug außer Betrieb ist und in welchem Zustand es sich befindet. Noch zugelassene Auto werden, so die Stadt-Pressestelle, „vom Ordnungsamt bearbeitet“.

Dieser Škoda mit ausländischem Kennzeichen parkte sehr lange Zeit an der Briller Straße.

Foto: Simone Bahrmann

Ist das Gefährt außer Betrieb gesetzt, kommt zuerst ein orangefarbener Aufkleber, die „Beseitigungsaufforderung“, auf die Frontscheibe. Dann beginnt der Prozess der Fahrzeugbeseitigung im sogenannten „gestreckten Verwaltungsverfahren“: Wenn der Eigentümer oder Halter herausgefunden werden kann, bekommt er die Möglichkeit zur Stellungnahme. Dann wird im Rahmen einer Ordnungsverfügung eine Frist zur selbstständigen Beseitigung des Fahrzeuges aus dem öffentlichen Verkehrsraum gewährt. Sollte das „Zombie-Auto“ daraufhin nicht entfernt worden sein, kommt die „schriftliche Festsetzung des Zwangsmittels“ – und das Fahrzeug wird im Auftrag des Straßenverkehrsamtes abgeschleppt.

Dieses Vorgehen, so das Presseamt, ist der „Standardfall“. Den können viele Faktoren verzögern. Ein Beispiel: Wenn der letzte Halter mitteilt, dass der Wagen verkauft wurde – oder wenn kein Eigentümer ermittelbar ist. Vorrangig abgeschleppt wird, falls das Autowrack eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung darstellt. Fazit: Es gibt keinen einheitlichen Zeitrahmen, bis ein abgemeldetes Fahrzeug aus dem öffentlichen Verkehrsraum entfernt wird.

Ein paar Zahlen: Im vergangenen Jahr sind etwa 850 Meldungen zu Autowracks eingegangen. In 450 Fällen wurde ein Verfahren eingeleitet, 100 Fahrzeuge sind abgeschleppt worden. Das Presseamt: „Jede eingehende Meldung wird vorab geprüft und nach ihrer Gefahrenlage priorisiert. Folglich kann es vorkommen, dass einigen Meldungen später nachgegangen wird und andere hingegen sofort bearbeitet werden.“

Am vergangenen Gründonnerstag „feierte“ dieser Anhänger seinen zweijährigen Stillstand.

Foto: mivi

Dass es keinen einheitlichen Zeitrahmen gibt, bis ein „Zombie-Fahrzeug“ verschwindet, haben auch Anwohner an der Vohwinkeler Straße schon längst festgestellt. In einem Telefonat teilten sie der Redaktion mit, dass sie innerhalb der vergangenen beiden Jahre immer wieder beim Ordnungsamt angerufen hätten, aber auf ihre Beschwerden bezüglich des dort abgestellten Anhängers seitens der Stadt nichts unternommen worden sei.

(sts/mivi)