Umfangreiche Überprüfung Zoll deckt mögliche Schwarzarbeit in Wuppertal auf

Wuppertal · 66 Zöllnerinnen und Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Düsseldorf haben Ende Juni auch in Wuppertal die Beschäftigungsverhältnisse von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in der Gastronomie und im Hotelgewerbe überprüft. Nun liegen die Ergebnisse vor.

 Symbolbild,

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Foto: Christoph Petersen

Zum Hauptzollamt gehören zwei Standorte mit Sitz in Düsseldorf (zuständig für Düsseldorf und Teile des Kreises Mettmann) und Wuppertal (zuständig für Wuppertal, Remscheid, Solingen und Teile des Kreises Mettmann). Insgesamt wurden 140 Personen zu ihren Beschäftigungsverhältnissen befragt.

Dabei wurden mögliche Mindestlohnverstöße in 20 Fällen entdeckt (davon fünf im Bereich der FKS Wuppertal), acht potenzielle Fälle von Beitragsvorenthaltung (alle im Bereich Wuppertal) und vier mögliche Fälle illegaler Ausländerbeschäftigung (alle im Bereich Düsseldorf).

Beitragsvorenthaltung bedeutet, dass ein Arbeitgeber die Sozialversicherungsbeiträge eines Arbeitnehmers nicht an die Einzugsstelle abgeführt hat. An die Prüfungen schließen sich umfangreiche Nachprüfungen an, indem die vor Ort erhobenen Daten der Arbeitnehmer mit der Lohn- und Finanzbuchhaltung der Unternehmen abgeglichen werden und weitere Geschäftsunterlagen geprüft werden.