Versicherung Zentrale Leistungen einer Krankenhauszusatzversicherung

Wuppertal · Nach einem Unfall oder bei einer schweren Erkrankung ist ein Krankenhausaufenthalt unausweichlich. Wenn die Gesundheit auf dem Spiel steht, ist eine professionelle Versorgung gefragt. Für gesetzlich Versicherte bedeutet das häufig hohe Mehrkosten, denn die Krankenkassen decken in der Regel nur medizinisch notwendige Standardbehandlungen ab. Auch was die Wahl des Krankenhauses oder der behandelnden Ärzte angeht, sind Kassenpatienten benachteiligt. Warum sich für Betroffene der Abschluss einer Krankenhauszusatzversicherung lohnen kann und welche Leistungen diese bietet, haben wir für Sie zusammengefasst.

Zentrale Leistungen einer Krankenhauszusatzversicherung
Foto: Pixabay/fernandozhiminaicela

Was Ihnen eine Krankenhauszusatzversicherung konkret bietet

 Behandlung durch Spezialisten dank freier Arztwahl

Kassenpatienten werden im Regelfall durch den Stationsarzt behandelt, der während des Aufenthaltes Dienst hat. Wird für eine zielgerichtetere Behandlung entsprechend des vorliegenden Krankheitsbildes bzw. der Verletzung ein Spezialist oder die Behandlung durch den Chefarzt des Krankenhauses gefordert, zahlen Kassenpatienten ohne private Zusatzversicherung drauf.

 Freie Wahl des Krankenhauses für die stationäre Behandlung

Wer sich für eine Krankenhauszusatzversicherung entscheidet, wie sie von der „Deutsche Familienversicherung“ angeboten wird, kann das Krankenhaus frei wählen. Im Gegensatz zur Kassenleistung sind Sie somit nicht verpflichtet, sich im nächstmöglichen Vertragskrankenhaus behandeln zu lassen. Stattdessen können Sie ohne Mehrkosten die von Ihnen bevorzugte Klinik aufsuchen.

 Hinweis: Wer sich in einer Spezialklinik behandeln lassen möchte, die eine sogenannte gemischte Anstalt ist, ist nicht bei allen Anbietern bzw. Tarifen die Kostenübernahme vorgesehen. Gemischte Anstalten sind Kliniken, die neben den üblichen Behandlungen bei Krankheit, Unfall und damit einhergehenden Schmerzen zusätzlich Kuren und Rehaaufenthalte anbieten. Um auch für diese Fälle abgesichert zu sein, muss dies explizit im Vertrag festgeschrieben sein.

 Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer für mehr Komfort und Ruhe

Wer als gesetzlich Versicherter schon mal im Krankenhaus war, kennt vermutlich die Situation in vollen Mehrbettzimmern. An einen erholsamen Aufenthalt zur Regeneration nach einer schweren OP oder bei schwerer Erkrankung ist dabei in der Regel nicht zu denken. Eine Zusatzversicherung fürs Krankenhaus bietet für diesen Fall einen entscheidenden Vorteil, denn die Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer gehört zu den typischen Leistungen einer solchen Police.

 Tipps für den Vertragsabschluss

Zentrale Leistungen einer Krankenhauszusatzversicherung
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Vertragliche Regelungen zum Höchstsatz prüfen

Die Leistungen sollten bei einer Krankenhauszusatzversicherung nicht auf den Höchstsatz (3,5-facher Satz) gemäß der Gebührenordnung für Ärzte (kurz: GÖA) begrenzt sein. Denn das ermöglicht Ihnen im Falle einer Krankheit auch eine Behandlung durch Spezialisten und Chefärzte, die zum Teil höhere Sätze abrechnen. Im Idealfall sollte eine leistungsstarke Police daher die Zahlungen für Behandlungen auch über den genannten Höchstsatz hinaus übernehmen.

Auch ambulante Eingriffe sollten abgedeckt sein

Je nach Eingriff bzw. Operation können Patienten das Krankenhaus anschließend direkt verlassen und es ist kein stationärer Aufenthalt vorgesehen. Vor allem, wenn es sich um Verletzungen handelt, die beim Sport passieren und vorwiegend orthopädische Behandlungen vorgenommen werden, ist dies der Fall. Achten Sie daher beim Abschluss der Krankenhauszusatzversicherung darauf, dass auch ambulante OPs und Eingriffe abgedeckt sind.

Wartezeit nach Vertragsabschluss beachten

Zwischen Vertragsunterschrift und Beginn des Versicherungsschutzes liegt bei fast allen Policen eine Wartezeit. Diese muss demnach erst verstreichen, bevor Versicherte leistungsberechtigt sind. In der Regel liegt die Wartezeit bei Krankenhauszusatzversicherungen bei 3 Monaten. Es gibt jedoch auch Anbieter und Tarife die einen Zeitraum von 6 - 8 Monaten vorsehen. In seltenen Fällen beinhalten bestimmte Tarife keinen Wartezeitraum.

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