Pfleger in Altenheim verhaftet Revita-Residenz: „Kooperieren eng mit der Kriminalpolizei“

Wuppertal · Die Revita-Residenz in Wuppertal-Barmen, in der am Dienstag (31. Januar 2023) ein 26 Jahre alter Pfleger verhaftet worden ist (wir berichteten), hat am Donnerstagabend (2. Februar) eine Stellungnahme abgegeben. Der Wortlaut.

Symbolbild.

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Foto: Christoph Petersen

„Nach den derzeitigen polizeilichen sowie unseren eigenen Ermittlungen besteht ein dringender und hinreichender Tatverdacht, dass ein 26-jähriger Altenpfleger in dem von uns betriebenen Altenheim eine 60 Jahre alte Bewohnerin sediert (betäubt) hat, um sie auszurauben.

Der mutmaßliche Täter, der über Berufserfahrung als Altenpfleger verfügt, war ab dem 18. Mai 2022 als staatlich geprüfter Altenpfleger mit entsprechender behördlicher Urkunde bei uns beschäftigt. Im August 2022 wurde uns erstmalig ein Diebstahl zum Nachteil eines Bewohners angezeigt. Seitdem kooperieren wir wegen diesem und weiterer Diebstähle eng mit der Kriminalpolizei Wuppertal. Ein Täter konnte bislang nicht ermittelt werden.

Auch wenn vieles dafürspricht, dass ein Zusammenhang zwischen den Diebstählen und dem versuchten schweren Raub besteht, bleibt eine diesbezügliche Feststellung den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft vorbehalten.

Die von uns am 31. Januar 2023 unverzüglich hinzugezogene Kriminalpolizei, mit der wir seit August 2022 wegen der Diebstähle in engem Kontakt stehen, hat sofort reagiert und den tatverdächtigen Altenpfleger festgesetzt. Dieser befindet sich seitdem in Untersuchungshaft. Noch am selben Tage haben wir das Arbeitsverhältnis mit dem tatverdächtigen Altenpfleger fristlos gekündigt und ein Hausverbot verhängt.

Der Vorfall hat bei Geschäftsführung und Leitung des Altenheimes große Bestürzung ausgelöst. Wir befinden uns gegenwärtig im fortgesetzten Dialog mit Mitarbeitenden und Bewohnern, um für die derzeit größtmögliche Transparenz zu sorgen.

Die betroffene Bewohnerin konnte nach ca. zwölfstündiger Beobachtung das Krankenhaus wieder verlassen. Sie ist den Umständen entsprechend bei guter Gesundheit. Die Bewohnerin hat uns mitgeteilt, dass sie trotz des Vorfalls, der uns alle sehr betroffen gemacht hat, unserer Einrichtung weiterhin ihr Vertrauen schenkt und weiterhin in unserem Altenheim wohnen möchte.

Unserer Bewohnerin werden wir jegliche Unterstützung bei der Aufarbeitung des Vorfalles zukommen lassen. Wir gehen davon aus, dass dem betroffenen Altenpfleger im Falle einer Verurteilung nicht nur eine empfindliche Haftstrafe, sondern auch ein lebenslanges Berufsverbot droht.“

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