Frist am 31. Januar abgelaufen Grundsteuer-Erklärung: Quote in Wuppertal bei 71 Prozent

Wuppertal · In den Wuppertaler Finanzämtern sind bis zum Stichtag am 31. Januar 2023 rund 77.500 Erklärungen zur Grundsteuer eingetroffen. Das sind rund 71 Prozent der von den Finanzbehörden angeforderten Auskünfte.

Das Finanzamt am Unterdörnen in Barmen.

Das Finanzamt am Unterdörnen in Barmen.

Foto: Simone Bahrmann

„Davon wurden über 90 Prozent digital abgegeben“, erklären Eva Stahlschmidt und Matthias Prior, die Leiter der beiden Wuppertaler Finanzämter. „Wir werden jetzt die nächsten Schritte einleiten. Das bedeutet, dass wir alle Eigentümerinnen und Eigentümer, die ihrer Verpflichtung zur Abgabe der Grundsteuererklärung bisher nicht nachgekommen sind, mit einem Erinnerungsschreiben zur Abgabe auffordern werden.“

Wird die Erklärung weiterhin nicht abgegeben, wird das Finanzamt die Besteuerungsgrundlagen schätzen. Die Verpflichtung zur Abgabe der Grundsteuererklärung bleibt dennoch bestehen. Daneben hat die Finanzverwaltung die Möglichkeit zur Festsetzung eines Verspätungszuschlages bis hin zur Festsetzung eines Zwangsgeldes.

„Die Abgabe der Grundsteuererklärung ist auch weiterhin digital über das Online-Finanzamt ELSTER möglich“, betonen die Leiter. „Auch die Unterstützungsangebote auf unserer digitalen Info-Plattform www.grundsteuer.nrw.de stehen weiterhin zur Verfügung.“

Wer die Grundsteuererklärung abgegeben hat, erhält vom Finanzamt den Grundsteuerwert- sowie den Grundsteuermessbescheid. „Die Erklärungen werden grundsätzlich entsprechend ihres Eingangs bei uns im Finanzamt bearbeitet“, so Stahlschmidt und Prior. „Sobald die Erklärung bearbeitet wurde, erhalten sie von uns eine Nachricht beziehungsweise Ihre Bescheide.“

Der errechnete Grundsteuerwert hat noch keine Aussagekraft über die zu zahlende Grundsteuer. Die Kommunen setzen ab 2024 zunächst die neuen Hebesätze fest und berechnen mit diesen die zu zahlende Grundsteuer. Grundsteuerzahlungen nach neuem Recht sind ab dem 1. Januar 2025 zu leisten.

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