Die Wirtschaftsförderung Wuppertal teilt in einer Meldung mit, „dass diese Entwicklung völlig überraschend kommt“. Weiter: „Aktuell wird die Situation analysiert. Es wurde bereits Kontakt zu dem vorläufigen Insolvenzverwalter aufgenommen. Gutschein-Inhaber sollten diese aufbewahren, bis nähere Informationen für Wuppertal vorliegen.“
Die Rundschau sprach mit der Verbraucherzentrale NRW. Referentin Iwona Husemann: „Im Falle der Insolvenz ist es grundsätzlich so, dass der Insolvenzverwalter bei gegenseitigen, noch nicht vollständig erfüllten Verträgen über diese entscheiden kann. Entweder werden diese erfüllt, dann können im konkreten Fall Gutscheine eingelöst werden. Oder diese Verträge werden nicht erfüllt, dann kann die Forderung im Rahmen des Insolvenzverfahrens angemeldet werden. Die Befriedigung erfolgt dann aus der Masse. Häufig wird nur ein sehr geringer Betrag der ursprünglichen Forderung ausgekehrt. Es macht daher Sinn, die Gutscheine zu verwahren und zunächst abzuwarten.“