Vogelgrippe: Entwicklung aufmerksam beobachten

Wuppertal / Solingen · Zahlreiche Fälle von Geflügelpest sind 2016 bereits in Schleswig-Holstein, Sachsen, Baden-Württemberg und Bayern aufgetreten. In Nordrhein-Westfalen wurden bisher nur Verdachtsfälle gemeldet, trotzdem bereitet sich das Bergische Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt (BVLA) mit Sitz in Solingen vorsorglich auf den Ernstfall vor.

Sollten sich die Verdachtsfälle bestätigen, ist auch für Nordrhein-Westfalen mit einer Aufstallungspflicht zu rechnen. Über den aktuellen Stand informieren die Medien. Sobald dort gemeldet wird, dass Geflügel in geschlossenen Ställen untergebracht werden muss, müssen die Halter dieser Verpflichtung nachkommen.

Auf Informationen in den Medien achten
Jeder Geflügelhalter sollte sich deshalb regelmäßig informieren und bereits jetzt alle notwendigen Vorkehrungen treffen. Das BVLA erlässt im Anschluss eine entsprechende Allgemeinverfügung.

Tote Wildvögel melden
Wer einen kranken oder toten Wildvogel wie Ente, Gans oder Schwan findet, sollte jeden Kontakt mit dem Tier vermeiden. Unbedingt sollte der Fund aber gemeldet werden, damit untersucht werden kann, ob das Tier an Geflügelpest erkrankt war. Ansprechpartner sind das BVLA oder die Feuerwehr.

Das müssen Geflügelhalter wissen
Um das Risiko eines Ausbruchs der Geflügelpest zu minimieren, braucht das BVLA besonders die Unterstützung der Geflügelhalter. Alle Geflügelhalter in Remscheid, Solingen und Wuppertal werden deshalb noch einmal eindringlich auf grundsätzliche Pflichten hingewiesen:
1. Meldepflicht
Jeder Halter von Hühnern, Enten, Gänsen, Fasanen, Perlhühnern, Rebhühnern, Truthühnern, Wachteln (Geflügel) und Tauben muss seinen aktuellen Tierbestand der Tierseuchenkasse NRW und dem Bergischen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt unter Angabe des Bestandes mit Standort, Nutzungsart, Tierart und Tierzahl anzeigen.
Das gilt auch für Hobbyhalter: Sie müssen selbst kleine Bestände oder einzelne Tiere anzeigen. Geflügelhalter, die ihrer Meldepflicht bei der Tierseuchenkasse NRW und beim BVLA noch nicht nachgekommen sind, werden aufgefordert, sich schriftlich per E-Mail, Fax oder Brief an das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt zu wenden.
2. Gesundheitsfürsorge
Das Geflügel darf nicht unter freiem Himmel gefüttert werden.
In diesen Fällen sind Halter von Hühnern einschließlich Perl- und Truthühnern, Enten oder Gänsen zur Anzeige beim Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt verpflichtet, nach Anweisung ist eine Untersuchung auf das Geflügelpestvirus durchführen:
1. bei einem Bestand von bis zur 100 Tieren treten innerhalb von 24 Stunden Verluste von 3 Pro zent oder mehr auf
2. in größeren Beständen treten Verluste von zwei Prozent oder mehr auf
3. es kommt es zu einer erheblichen Veränderung der Legeleistung oder zur Gewichtszunahme
3. Tierbestandsregister
Wer Geflügel (Hühner, Perl- und Truthühner, Enten, Gänse, Fasane, Rebhühner, Wachteln) hält, ist zur Führung eines Bestandsregisters verpflichtet.

Weitere Informationen zur Anmeldung von Geflügelhaltungen können dem Merkblatt "Geflügelhaltung" entnommen werden.

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