Die Kundin soll in das Tattoo-Studio gekommen sein, weil sich eine vorher gestochene Tätowierung entzündet hatte. Der40-Jährige soll dann die Tür abgeschlossen und die Frau vergewaltigt haben, obwohl diese mehrfach "nein" sagte, hieß es in der Anklage.
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft wurde Der Tätowierer jedoch von den Vorwürfen freigesprochen: Man habe nicht feststellen können,ob der Angeklagte bemerkt habe, dass er gegen den Willen der Frau handelte. (nib)